Mitteilungsblatt Nr. 5 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 12. März 2020.

Nr. 5 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 derung gilt eine individuelle Hinzuverdienstgrenze. Darüber hinaus gehende Verdienste mindern grundsätzlich zu 40 Prozent die Rente, die dann lediglich als Teilrente beansprucht wird. Ist die Rente und der erzielte Hinzuverdienst jedoch höher als das höchste Einkommen der letzten 15 Kalenderjahre, wird die Differenz darüber zu 100 Prozent angerechnet. Den persönlichen »Flexi-Rentenhinzuverdienst« kann sich jeder selbst berechnen: Unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Online-Dienste bietet die gesetzliche Rentenversicherung zwei digitale Berechnungshilfen: Der »Flexirentenrechner« ermittelt nach Eingabe der »Wunsch-Altersteilrente« in Prozent, was monatlich hinzuverdient werden darf. Der dazugehörige »Hinzuverdienstrechner« ermittelt nach Vorgabe des erwarteten jährlichen Hinzuverdienstes darüber hinaus die zustehende monatliche Versichertenrente. Natürlich berät die DRV Baden-Württemberg in ihren Regionalzentren und Außenstellen auch persönlich zur Flexirente und den individuellen Hinzuverdienstmöglichkeiten während des Rentenbezugs. 2018 wurden über 40.000 solcher Beratungen durchgeführt. Außerdem muss jede Beschäftigungsaufnahme dem Rentenversicherungsträger gemeldet werden. Weitere Informationen und Berechnungsbeispiele enthält die Broschüre »Flexibel in den Ruhestand«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per EMail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Verfügung. Weitere Auskünfte zu den Themen Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024, bei den ehrenamtlich tätigen Versichertenberaterinnen und -beratern sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Grundrente: Aktuell kein Handlungsbedarf (DRV BW) Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 19. Februar, den Gesetzentwurf zur Grundrente gebilligt. Aufgrund derBerichterstattung in den Medien erreichen die Deutsche Rentenversicherung zahlreiche Anfragen zu der geplanten Leistung. Die Rentenversicherung kann jedoch dazu keine individuellen Auskünfte- und Beratungen anbieten. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist abzuwarten. Rentenversicherte, die von der Grundrente profitieren könnten, müssen aktuell nichts unternehmen. Die Deutsche Rentenversicherung wird rechtzeitig darüber informieren, wie Betroffene die Grundrentenleistung erhalten können.Eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Grundrente nach heutigem Stand finden Interessierte unter www. deutsche-rentenversicherung.de.

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