Mitteilungsblatt Nr. 6 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 26. März 2020.

Nr. 6 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 13 den die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um den Beherbergungsvertrag (Stornierungen, Rücktritt, Mängel) geklärt und Fragen der Anwesenden beantwortet. So wird die Vermietung von Ferienhäusern, -wohnungen und -zimmern ein voller Erfolg. Weitere Veranstaltungen für die FerienWelt-Gastgeber sind bereits in Planung. Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde Liebe Gemeinde! Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Gottesdienste und gottesdienstliche Feiern bis einschließlich 20. April 2020 abgesagt sind (möglichweise auch länger). Auch sämtliche Veranstaltungen sowie die Krankenkommunionen, Krankensalbungen, Beichten, Frühschichten etc. werden vorerst nicht stattfinden. Die Kirchen bleiben wie bisher tagsüber zu den gewohnten Zeiten offen. Von der Schließung betroffen sind auch die gesamten Osterfeiertage, Palmsonntag bis Ostermontag. In den Kirchen liegen über die verbleibende Fastenzeit wöchentliche Impulse zum Mitnehmen aus. Die Osterkerzen aller Pfarreien werden trotzdem in der Osternacht gesegnet und entzündet. Am Ostersonntag können Sie dann in den Pfarrkirchen das Osterlicht für zuhause abholen. Kerzen zum Mitnehmen stehen dazu bereit und eine Gebetshilfe für die Feier zuhause liegt aus. Alle bestellten Messgedenken werden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Erstkommunionen werden verschoben, hier steht Gemeindereferent Reinhard Lang mit den Erstkommunionkindern und deren Eltern in Kontakt. Bitte achten Sie auf unsere Mitteilungen in den Gemeindeblättern und im Südkurier, hier wird es regelmäßig aktuelle Informationen geben. Beide Pfarrbüros bleiben bis zum Ende der Osterferien für den Publikumsverkehr geschlossen. Wir werden aber trotzdem für Sie da sein und E-Mails und Anrufe beantworten. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Für seelsorgerliche Notfälle (Trauerfall), wenden Sie sich bitte ebenso an die Pfarrbüros oder bei den im Christophorus angegebenen Telefonnummern unserer Seelsorger. Der Wahltag zur Pfarrgemeinderatswahl 2020 ist auf den 05. April 2020 verlegt: es gibt leider keine Möglichkeit zur Präsenzwahl (die Wahllokale bleiben geschlossen). Trotzdem raten wir allen, die die Möglichkeit dazu haben, an der Online-Wahl teilzunehmen. In Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich ein für Sie persönlich und einmalig gültiger Code zum Login. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit in Radio und Fernsehen einen Gottesdienst mitzufeiern. So sind wir auch in dieser Zeit im Herzen und im gemeinsamen Gebet miteinander verbunden. Die Frist zur Abgabe der Briefwahlunterlagen ist bis zum 05. April 2020, 12:00 Uhr verlängert. Briefwahlanträge können bis zum Ablauf des 01. April 2020 in die Briefkästen der Pfarrbüros eingeworfen werden. Die Frist zur Vornahme der Online-Wahl verlängert sich bis zum 03. April 2020.

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