Mitteilungsblatt Nr. 6 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 26. März 2020.

Nr. 6 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 ren in das europäische Ausland. Einige dieser Länder wie Italien und Teile von Frankreich sind bereits als Hochrisikogebiet eingestuft, Grenzen sind zum Teil geschlossen. Gleichzeitig fallen die Schnittholzpreise. Daher sollten Waldeigentümer in jedem Fall bevor sie damit beginnen, Holz aufzuarbeiten mit dem zuständigen Förster Rücksprache halten. Es ist durchaus möglich, dass Holz unverkauft im Wald bleiben muss. Auch DRK-Kleiderladen betroffen: Rotkreuzhaus zum Schutz vor Corona-Virus geschlossen Für den Publikumsverkehr gesperrt ist ab sofort das Rotkreuzhaus an der Fuller Straße 2 in Waldshut. Grund für diese vorsorgliche Maßnahme ist die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus in Deutschland. Die drastische Anordnung dient vor allem dem Schutz der Mitarbeiter von Rettungsdienst und Rettungsleitstelle vor Ansteckung. Darüber hinaus ist in dieser Zeit des hohen Ansteckungsrisikos jeder Ort mit Publikumsverkehr ein möglicher Infektionsherd. Deshalb ist auch der soziale DRK-Kleiderladen im Erdgeschoss des Rotkreuzhauses bis auf Weiteres geschlossen. Es sollen derzeit auch weder Textilien in die Kleider-Container beim Rotkreuzhaus eingeworfen noch im Haus abgegeben werden. Waldshuter Tarifverbund WTV Bahnverkehr Aktuell es grundsätzlich noch keine Einschränkungen im Bahnverkehr. DB-Regio hat Notfahrpläne für Mitte der Woche angekündigt. Wir werden weiter Informieren. Busverkehr Im Auftrag unserer regionalen Linienbusunternehmen informieren wir Sie, dass die Busse im Waldshuter Tarifverbund und im Regio Verkehrsverbund Lörrach aufgrund der aktuellen Lage vereinbart haben, von Mittwoch 18. März 2020 an, bis zum Freitag, den 03. April bzw. 17. April (Ende Osterferien) wie an Ferientagen zu fahren: Damit soll in Bezug auf die Schulschließungen bedarfsgerecht gefahren, und die Busfahrer „geschont“ werden, damit möglichst uneingeschränkt das Fahrplanangebot (wie an Ferientagen) aufrechterhalten werden kann. Die fanta5 Regelung, nach der Schüler mit ihrer Fahrkarte in den Verkehrsverbünden WTV, RVF, RVL, VSB und TGO nach 14 Uhr und in den Schulferien kostenfrei verbundübergreifend fahren können, gilt nicht. Dies da es keine landesweiten Schulferien sind und eine „fanta 5 Freigabe“ in der jetzigen Situation dem übergeordneten Ziel (Eindämmung des Corona-Virus) entgegen stehen würde.

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