Mitteilungsblatt Nr. 6a der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. April 2020.

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 6a / 2020 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Land hat eine ergänzende Rechtsverordnung erlassen. Diese finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.hohentengen.de/de/news/detailseite/ informationen-zum-coronavirus.html. Falls Sie keine Möglichkeit haben, die Rechtsverordnung dort anzuschauen, können Sie sich gerne telefonisch unter Tel. Nr. 07742/8530 bei uns melden. Wir schicken Ihnen die Rechtsverordnung dann per Post zu. In diesem Mitteilungsblatt veröffentlichen wir eine Handlungsanleitung des Landratsamtes im Falle auftretender Symptome und ein Organigramm. Die Restriktionen anlässlich der Corona-Krise sind einschneidend. Deshalb gilt zunächst den vielen Menschen, die Verständnis dafür zeigen und sich an die Restriktionen halten, mein herzlicher Dank. Bitte bleiben Sie weiterhin so verständnisvoll und helfen Sie mit, den wenigen Unbelehrbaren mögliche Konsequenzen ihres nicht zu vertretenden Verhaltens für sich selbst und für andere aufzuzeigen. In einer solchen Situation, in der wir alle leben, braucht es keinen Egoismus, sondern Zusammenhalt, auch wenn man sich über das ein oder andere Handeln ärgern sollte. Ich wünsche uns allen Durchhaltevermögen und vor allem Gesundheit. Behalten wir in dieser wahrlich nicht leichten Zeit unseren Optimismus. Mit freundlichen Grüßen Ihr Martin Benz

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