Mitteilungsblatt Nr. 6a der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 2. April 2020.

Nr. 6a / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Covid-19: So funktioniert das Versorgungskonzept des Landkreises Im Hinblick auf wachsende Zahlen an Covid-19-Erkrankten hat der Landkreis wichtige Maßnahmen ergriffen. Vorrangiges Ziel ist es, Patientenströme in Covid-19-Patienten und Nicht-Covid-19-Patienten zu trennen, und insbesondere für Covid-19-Patienten neue stationäre Behandlungsmöglichkeiten zu finden. Der Verwaltungsstab des Landratsamtes hat gemeinsam mit den Fachleuten des Klinikums Hochrhein ein Versorgungskonzept für den Landkreis entwickelt. Intensivbetreuung: Vorgesehen für die stationäre Intensiv-Behandlung von Covid19-Erkrankten sind nun das Klinikum Hochrhein in Waldshut und die Lungenfachklinik in St. Blasien. Bei abklingenden Symptomen oder nur moderaten Verläufen können Covid-19-Patienten auch in der Feldbergklinik St.Blasien, im Sigma Zentrum Bad Säckingen und in den Fachkliniken Sonnenhof Höchenschwand behandelt werden. Betreuung von Nicht-Covid-19-Patienten: Wichtig ist, dass auch die medizinische Versorgung der Nicht-Covid-19-Patienten gesichert ist. Nach wie vor werden diese Patienten im Klinikum Hochrhein und im Hegau-Bodensee-Klinikum in Stühlingen betreut. Wenn es zusätzliche Kapazitäten braucht, stehen die Rehaklinik Bad Säckingen, die AKH Klinik Hotzenplotz in Rickenbach und die St.Georg Klinik in Höchenschwand bereit für die Aufnahme von Nicht-Covid-19-Patienten. Planung der Patientenströme: Das Klinikum Hochrhein fungiert als Drehscheibe für die Planung. Es managt die verfügbaren Intensivbetten im Landkreis und kümmert sich zusammen mit der Oberleitstelle in Stuttgart und der Leitstelle in Waldshut um die Planung der verfügbaren Ressourcen. Die Patientenaufnahme erfolgt nach einer sogenannten Teletriage. Werden Rettungskräfte zu Patienten gerufen, so entscheiden diese nach telefonischer Rücksprache mit den diensthabenden Notärzten über die Patientenzuweisung für alle Kliniken im Landkreis. Die Zuweisung eines Patienten an eine Klinik erfolgt nach den Kriterien: Zustand des Patienten, verfügbare Raum in den Kliniken, medizinische Ausstattung, vorhandene Fachkapazitäten. Häusliche Quarantäne außerhalb: Zu den weiteren Maßnahmen des Landkreises gehört auch die Einrichtung eines „Isolations-Zentrums“ für Menschen, die leicht an Covid-19 erkrankt sind und deshalb in häusliche Quarantäne müssen. Ist dies aber nicht umsetzbar, weil sie mit einer besonders vulnerablen Person (Risikogruppen) in einem Haushalt leben, bietet der Landkreis eine Ausweichmöglichkeit in der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in Bad Säckingen an. Landrat Dr. Martin Kistler ist dankbar für die Angebote und „die Bereitschaft vieler Einrichtungen und Reha-Kliniken bei der Versorgung mitzumachen“ und er fügt hinzu: „Die hervorragende Zusammenarbeit aller Beteiligten stimmt mich zuversichtlich. Ich danke allen herzlich. Damit haben wir eine gute Basis, um die vor uns liegenden Herausforderungen zu bewältigen.“

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