Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. April 2020.

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 7 / 2020 Anmeldungen für das Schuljahr 2020/21 werden gerne noch entgegengenommen, bitte per Mail oder per Post. Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Webseite: www.gwsbs.de Unterrichtsbeginn ist am 14. September 2020. Weitere Informationen und Beratung: Im Sekretariat der Gewerbeschule Bad Säckingen, Rippolinger Str. 2 Tel.: 07761/560920 oder im Internet: www.gwsbs.de Die Arbeitsagentur informiert: Erleichterungen bei Kurzarbeit Befristete Sonderregel: Erleichterte Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld Wird nach Eintritt von Kurzarbeit eine geringfügige Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufgenommen, wird das Entgelt daraus nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, die Nebentätigkeit ist versicherungsfrei. Verstärkung für systemrelevante Unternehmen Zu den systemrelevanten Unternehmen gehören Branchen und Berufe, die in der Krise für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, die Sicherheit und die Versorgung der Menschen unabdingbar sind. Unverzichtbar in der aktuellen Krise ist insbesondere auch, dass die Versorgung mit Lebensmitteln und anderen Artikeln des täglichen Bedarfs in Deutschland gesichert ist. Das betrifft vor allem die Arbeitgeber im Lebensmitteleinzelhandel und in der Landwirtschaft. „Es muss sichergestellt werden, dass hier ausreichend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen“, erläutert Andreas Finke, Leiter der Lörracher Arbeitsagentur. „Durch die Erleichterung bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld soll ein Anreiz geschaffen werden, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in diesen lebenswichtigen Bereichen aufzunehmen.“ Derzeit suchen die Lebensmitteleinzelhändler dringend Regalauffüller*innen und Kassierer*innen. Alle, die in dieser Ausnahmesituation einen Beitrag zur Versorgung durch den Lebensmitteleinzelhandel leisten möchten, können sich unter Angabe des Betreffs „Einzelhandel“ an das Postfach Loerrach.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de der Agentur für Arbeit Lörrach wenden. Dort werden Interessierte unbürokratisch an die suchenden Arbeitgeber weitervermittelt. Erleichterte Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern Unternehmen können aufgrund der aktuellen Corona-Krise eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anderen Unternehmen mit einem akuten Arbeitskräftemangel – etwa in der landwirtschaftlichen Erzeugung und Verarbeitung, der Lebensmittellogistik oder im Gesundheitswesen – ausnahmsweise auch ohne eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ausleihen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0