Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. April 2020.

Nr. 7 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 a) Die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben der Überlassung zugestimmt. b) Das Unternehmen beabsichtigt nicht, dauerhaft in der Arbeitnehmerüberlassung tätig zu sein. c) Die einzelne Überlassung erfolgt zeitlich begrenzt während der aktuellen Krisensituation. Die örtlichen Agenturen für Arbeit stehen Beschäftigten, Helferinnen und Helfern sowie Unternehmen und Betrieben zur Seite. Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es online unter www.arbeitsagentur.de. Informationen zur erleichterten Arbeitnehmerüberlassung gibt es außerdem auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) Grundsicherung: Beantragung von Geldleistungen wird vorübergehend erleichtert Gesetzgeber plant befristete Neuregelungen zu Vermögensanrechnung und befristete Anerkennung der tatsächlichen Unterkunftskosten Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren. Sonderseite der Bundesagentur für Arbeit mit allen wichtigen Informationen Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (BA) informieren wir Sie aktuell über die neuen Regelungen. Unter www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung finden Sie auch alle weiteren Informationen zur Grundsicherung und Sie können die erforderlichen Anträge abrufen. In den kommenden Tagen wird außerdem für alle Fragen eine Sonder-Hotline für Selbstständige, Freiberufler und andere Betroffene geschaltet. Die Nummer finden Sie dann ebenfalls auf unserer Internetseite. Gesetzgeber plant vorübergehend einfacheres Verfahren Der Gesetzgeber plant, das Antragsverfahren befristet zu vereinfachen. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten. Nach aktuellem, vorläufigem Stand des Gesetzgebungsverfahrens, soll für einen Zeitraum von sechs Monaten unter anderem in der Regel darauf verzichtet werden, das vorhandene Vermögen zu prüfen. Auch die Prüfung, ob die Miete angemessen ist, soll ausgesetzt werden. Kundinnen und Kunden genießen für diesen Zeitraum den Schutz ihrer bisherigen Wohnung. Wer hat einen Anspruch auf Grundsicherung Leistungsanspruch haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht oder nicht vollständig sichern können. Der Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlich den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen.

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