Mitteilungsblatt Nr. 7 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 8. April 2020.

Nr. 7 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Die „gelbe Karte“, mit der Ermahnung, den Bioabfall sorgfältiger zu trennen, wurde ab Mitte Februar verteilt. Trotzdem wurden kulanterweise noch alle Biotonnen geleert, keine blieb stehen. Die „grüne Karte“ folgte ab Ende März/Anfang April. Trotz höchster Detektionsstufe haben viele Bürgerinnen und Bürger korrekt befüllt und wurden dafür mit der grünen Karte gelobt. Ab 20. April, direkt nach der Osterwoche, bekommen falsch befüllte Biotonnen mit Störstoffen eine „rote Karte“. Diese beanstandeten Biotonnen werden dann nicht mehr entleert und bleiben stehen. Eine Entleerung kann dann nur auf 2 Wegen erfolgen: Die Störstoffe werden aus der Biotonne aussortiert und die Tonne wird bei der nächsten regulären Biotonnen-Abfuhr in 14 Tagen wieder bereitgestellt – Achtung: es erfolgt bei der roten Karte keine Nachleerung sondern es bleibt beim 14-Tage Rhythmus! Stellen Sie die Biotonne in der darauffolgenden Woche zur Restmüll-Abfuhr bereit. Diese dann kostenpflichtige Leerung entspricht der Leerungsgebühr einer Restmülltonne mit dem Volumen Ihrer Biotonne. Bezogen auf die über 20.420 Biotonnen im Landkreis haben auch bei der gelben Karte nur wenige Bürgerinnen und Bürger ihre Tonnen nicht korrekt befüllt. Diese Ausnahmen kosten jedoch eine Menge Geld. Derzeit belaufen sich die Entsorgungskosten der Störstoffe auf bis zu 130.000 Euro pro Jahr. Mit der roten Karte wird dafür gesorgt, dass diese Kosten nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden, sondern nach dem Verursacherprinzip anfallen. Da nur sortenreiner Bioabfall zu einem hochwertigen Kompost verarbeitet werden kann, ist der Einsatz des Detektionssystems notwendig. Zudem verursachen Störstoffe Probleme in der Verwertungsanlage und sind verantwortlich für Schäden an Maschinen. Befüllungshinweise für die Biotonne sowie mehrsprachige Informationen zum Download finden Sie auf der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft www.abfall-landkreis-waldshut.de unter der Rubrik ‚Biotonne‘. Weitere Informationen erhalten Sie beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter Tel. 07751 / 86-5440 oder 86-5432 (Kundenservice). Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Biotonne korrekt befüllen. Grünabfallkompostierungsanlage Ettikon Produktverkauf ausschließlich für Gewerbetreibende geöffnet Grünschnittannahme geöffnet Trotz anhaltender Corona-Pandemie ist der Produktverkauf auf der Grünabfallkompostierungsanlage in Ettikon ausschließlich für Gewerbetreibende geöffnet. Damit soll sichergestellt werden, dass Gewerbebetriebe des Garten- und Landschaftsbaus, Städte, Gemeinden sowie Landwirte und Gärtnereien die Möglichkeit haben, Produkte, wie Erdenmischungen, Komposte etc., weiterhin zu erwerben.

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