Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 23. April 2020.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 8 / 2020 nate oder 115 Tage nachgehen, ohne dass für diese Tätigkeit Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Die Höhe des Verdienstes spielt in der Beschäftigung keine Rolle. Die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind in ganz Baden-Württemberg derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen. Es finden ausschließlich telefonische Beratungen statt. Ratsuchende finden die entsprechenden Telefonnummern unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Telefonische Sprechstunden des Pflegestützpunktes Wegen der Corona-Pandemie finden bis auf weiteres keine Sprechstunden des Pflegestützpunktes statt. Die Mitarbeiterinnen stehen Ihnen aber weiterhin zur telefonischen Beratung zur Verfügung. Bei Fragen zu Pflege und Versorgung und für Informationen zur Regelung der Pflegesituation werden zu den Sprechzeiten des Landratsamtes in Waldshut unter Telefonnummer 07751 86 4255 Auskünfte erteilt. Gerne können Sie auch eine E-Mail senden an: daniela.roters@landkreis-waldshut.de Landratsamt Waldshut Abfallamt informiert: Falsch befüllte Biotonnen erhalten Rote Karte – Keine Leerung mehr Seit 2019 werden im Landkreis Waldshut Biotonnen geleert. Alle Bioabfallsammelfahrzeuge sind mit sogenannten Detektionssystemen ausgestattet. Dieser elektronische Detektor erkennt, ob in der Biotonne Störstoffe vorhanden sind. Dies sind alle Stoffe, die nicht in die Biotonne gehören (wie z.B. Metall, Plastik, Glas und Restmüll). Für die Bürger bedeutet das, dass jede Biotonne auf ihren Inhalt überprüft wird. Zur Verbesserung der Bioabfallqualität führt der Landkreis Waldshut ein sogenanntes Ampelsystem für die Bioabfallerfassung ein. Es besteht aus grünen, gelben und roten Karten, die an die Nutzer der Biotonnen als Rückmeldung verteilt werden. Die „gelbe Karte“, mit der Ermahnung, den Bioabfall sorgfältiger zu trennen, wurde ab Mitte Februar verteilt. Trotzdem wurden kulanterweise noch alle Biotonnen geleert, keine blieb stehen. Die „grüne Karte“ folgte ab Ende März/Anfang April. Trotz höchster Detektionsstufe haben viele Bürgerinnen und Bürger korrekt befüllt und wurden dafür mit der grünen Karte gelobt. Ab 27. April bekommen falsch befüllte Biotonnen mit Störstoffen eine „rote Karte“. Diese beanstandeten Biotonnen werden dann nicht mehr entleert und bleiben stehen. Eine Entleerung kann dann nur auf 2 Wegen erfolgen: Die Störstoffe werden aus der Biotonne aussortiert und die Tonne wird bei der nächsten regulären Biotonnen-Abfuhr in 14 Tagen wieder bereitgestellt – Ach-

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