Mitteilungsblatt Nr. 8 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 23. April 2020.

Nr. 8 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 tung: es erfolgt bei der roten Karte keine Nachleerung sondern es bleibt beim 14-Tage Rhythmus! Stellen Sie die Biotonne in der darauffolgenden Woche zur Restmüll-Abfuhr bereit. Diese dann kostenpflichtige Leerung entspricht der Leerungsgebühr einer Restmülltonne mit dem Volumen Ihrer Biotonne. Bezogen auf die über 20.420 Biotonnen im Landkreis haben auch bei der gelben Karte nur wenige Bürgerinnen und Bürger ihre Tonnen nicht korrekt befüllt. Diese Ausnahmen kosten jedoch eine Menge Geld. Derzeit belaufen sich die Entsorgungskosten der Störstoffe auf bis zu 130.000 Euro pro Jahr. Mit der roten Karte wird dafür gesorgt, dass diese Kosten nicht der Allgemeinheit aufgebürdet werden, sondern nach dem Verursacherprinzip anfallen. Da nur sortenreiner Bioabfall zu einem hochwertigen Kompost verarbeitet werden kann, ist der Einsatz des Detektionssystems notwendig. Zudem verursachen Störstoffe Probleme in der Verwertungsanlage und sind verantwortlich für Schäden an Maschinen. Befüllungshinweise für die Biotonne sowie mehrsprachige Informationen zum Download finden Sie auf der Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft www.abfall-landkreis-waldshut.de unter der Rubrik ‚Biotonne‘. Weitere Informationen erhalten Sie beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft unter Tel. 07751 / 86-5440 oder 86-5432 (Kundenservice). Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Biotonne korrekt befüllen. Kinderzuschlag wird vorübergehend zum „Notfall-KiZ“ Familienkasse unterstützt von Corona-Krise betroffene Familien In der Corona-Krise wird der Kinderzuschlag (KiZ) vorübergehend zum Notfall-KiZ. Er soll insbesondere Familien helfen, die kurzfristig ein geringeres Einkommen haben und deswegen Unterstützung benötigen. Mit dem Kinderzuschlag (KiZ) werden schon länger Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht, unterstützt. Viele Familien stehen zurzeit vor existenziellen Sorgen, weil es drastische wirtschaftliche Einschnitte gibt. Familien, die wegen der Corona-Epidemie Einkommenseinbußen erleiden und jetzt (nur noch) ein kleines Einkommen für sich und ihre Kinder erzielen, sollen in dieser Zeit besser unterstützt werden. Deshalb wurde der Kinderzuschlag angepasst und vom 01. April bis zum 30. September 2020 zu einem Notfall-KiZ umgebaut. Neu ist: Ausschlaggebend für die Prüfung, ob Notfall-KiZ bewilligt wird, ist für Anträge ab dem 01. April 2020 das Einkommen der Eltern im letzten Monat und somit nicht mehr der Durchschnitt der letzten 6 Monate. Für Anträge im April ist also das Einkommen von März relevant; für Anträge im Mai das Einkommen von April. Beim Notfall-

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