Mitteilungsblatt Nr. 9 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Mai 2020.

Nr. 9 / 2020 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 vereinbaren. Bei einem persönlichen Termin ist zu beachten, dass eine Mund-NasenBedeckung zu tragen ist. Sie erreichen uns telefonisch unter Tel. Nr. 0 77 42 / 853-0, per e-mail an info@hohentengen-ah.de und per Fax unter 07742/853-15. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns ganz herzlich. Bleiben Sie alle gesund! Mit freundlichen Grüßen Martin Benz, Bürgermeister Corona-Pandemie – Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverboten oder Schul- und Kitaschließungen Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht finanzielle Entschädigungen für Personen vor, die von Schutzmaßnahmen wie z. B. Quarantäne, Tätigkeitsverboten, Schul- und Kitaschließungen betroffen sind. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://ifsg-online.de/ Die Gemeindeverwaltung informiert: Aufgrund der Corona-Pandemie bleiben die gemeindeeigenen Einrichtungen (Gemeindehalle, Bürgerhäuser usw.) bis auf Weiteres geschlossen. Friedhof Hohentengen und Lienheim Alle Brunnen auf den Friedhöfen in Hohentengen und Lienheim sind in Betrieb. Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus auszubremsen, werden jedoch keine Gießkannen ausgehängt. Die Zapfstellen und Gießkannen sind ein möglicher Übertragungspunkt von Viren und Keimen. Besucher werden bis auf Weiteres gebeten, eigene Wassergefäße mitzubringen. Die Friedhofsverwaltung Fördermöglichkeiten im Privatwald Landesforstverwaltung bietet Privatwaldbesitzern Unterstützung in Zeiten von Dürre, Stürmen und Borkenkäfer durch ein umfangreiches Paket an Fördermaßnahmen. Aufarbeitungshilfe 2019 kann noch bis Ende September 2020 in Anspruch genommen werden. Förderpaket 2020, das ausdrücklich neue Fördermaßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Waldschäden berücksichtigt, befindet sich derzeit in der Ressort- und Verbändeabstimmung und soll rückwirkend ab 01. Januar 2020 gelten.

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