Mitteilungsblatt Nr. 9 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Mai 2020.

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 9 / 2020 Die insbesondere im Landkreis Waldshut äußerst angespannte Lage im Wald hat sich durch den Sturm „Sabine“ und die Corona-bedingten zusätzlichen Erschwernisse ins schier gar Unerträgliche gesteigert. Die mit dem Notfallplan Wald bereits im letzten Jahr angekündigten Hilfsmaßnahmen werden von den hiesigen Förstern dringend erwartet, um den betroffenen Waldbesitzern zu den versprochenen Fördergeldern zu verhelfen. „Das Land stellt den Waldbesitzern in Zeiten von Dürre, Stürmen und Borkenkäfern ein umfangreiches Paket an Fördermaßnahmen zur Verfügung“ - so Forstminister Peter Hauk in einer Pressemitteilung vom 06. April 2020. Konkret bedeutet dies, dass die bereits sehr umfangreich in Anspruch genommene Aufarbeitungshilfe 2019, weiterhin für aufgearbeitetes Holz mit Datum der Belegunterlagen in 2019 beantragt werden kann. Hierzu sollten die Waldbesitzer dringend mit den örtlich zuständigen Revierleitern in Kontakt treten oder bei den Forstbetriebsgemeinschaften die Möglichkeit eines Sammelantrags nutzen. Für das Jahr 2020 wurde der Fördersatz um je 2 Euro je Festmeter erhöht. Das Fördervolumen für die Unterstützung der Waldbesitzer bei der Aufarbeitung von Schadholz wurde auf das sechsfache angehoben, so dass eine effektive Unterstützung in diesem Bereich gegeben ist. Auch für den Förderschwerpunkt Wiederbewaldung wurde das Mittelvolumen gegenüber dem Vorjahr verdreifacht. Zu den Fragen der Fördermaßnahmen in Bezug auf die Aufarbeitung und weitere Behandlung der Schadhölzer wie beispielsweise die Entrindung, das Hacken, den

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