Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 11 vom 2. Juni 2021

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 11 / 2021 Bekanntmachung Feststellung des Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Gemeindeent- wicklung der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2021 vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 29.04.2021 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigen- betriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg den Nachtragswirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresverlust von 96.968 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 2.794.986 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2021 vorgesehen in Höhe von 580.000 € § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2021 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 200.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, Mai 2021 Der Bürgermeister gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindentwicklung für das Wirt- schaftsjahr 2021in der Zeit von Freitag, 04. Juni 2021 bis Montag14. Juni 2021, je einschließlich, auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 8, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 12.05.2021 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Hohentengen am Hochrhein, 04.06.2021 Der Bürgermeister: gez. Benz

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