Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 11 vom 2. Juni 2021

Nr. 11 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 Öffnung der Freibäder Liebe Bürgerinnen und Bürger, bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen in einem Landkreis dürfen nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg die Freibäder geöff- net werden. Die Corona-Verordnung sowie die Corona-Verordnung Bäder und Saunen enthalten umfassende Vorgaben für die Öffnung der Bäder. Dazu gehört eine Begrenzung der Besucherzahl anhand der vorhandenen Fläche sowie ein umfassendes Test-, Kontakt- personennachverfolgungs- und Hygienekonzept. Gerne möchten wir unsere Freibäder ab Montag, 07. Juni 2021 für Sie öffnen. Voraus- setzung hierfür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Waldshut unter 100 Neuin- fektionen liegt. Zur Umsetzung der Vorgaben der Corona-Verordnung sowie der Corona-Verordnung Bäder und Saunen gelten für die Öffnung und den Besuch unserer Bäder die folgenden Regelungen: ➜ Begrenzung der gleichzeitig anwesenden Besucherinnen und Besucher • im Freibad Hohentengen auf 65 Personen, • im Freibad Lienheim auf 70 Personen. ➜ Besuchszeiten • im Freibad Hohentengen „Zwei-Schicht-Betrieb“ von 09.00 Uhr - 14.00 Uhr und von 15.00 Uhr - 20.00 Uhr, • im Freibad Lienheim „Ein-Schicht-Betrieb“ von 11.00 Uhr - 21.00 Uhr. ➜ Badekarten Folgende Badekarten stehen zur Verfügung: • Saisonkarte Kinder €6,00 • Saisonkarte Erwachsene € 28,00 • Saisonkarte Familie € 44,00 Es werden Karten für maximal 400 Besucherinnen und Besucher verkauft. ➜ Erwerb der Badekarten Der Kartenkauf ist ausschließlich über die Gemeinde mit dem beigefügten Bestellfor- mular möglich. Das Bestellformular können Sie per e-mail an m.retetzki@hohenten- gen-ah.de schicken oder in den Briefkasten der Gemeinde einwerfen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung. Eine Barzahlung imRathaus oder in unseren Schwimmbädern ist nicht möglich. ➜ Ein Besuch des Freibads ist möglich bei Vorliegen • eines negativen Testnachweises, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. • eines Nachweises über die bereits abgeschlossene Impfung. Die Impfung ist 14 Tage nach der zweiten Impfung abgeschlossen. Ist nur eine Impfung notwendig, gilt die Impfung 14 Tage nach der Impfung als abgeschlossen.

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