Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 11 vom 2. Juni 2021

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 11 / 2021 Satzung über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemein- derat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 20.05.2021 folgende Satzung über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlings-unter- künfte vom 12. November 2015 mit Änderungssatzungen vom 27.04.2017, 18.05.2017, 17.05.2018, 13.09.2018, 02.05.2019 sowie 14.05.2020 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt für die Unterkunft Oberdorfstraße 2, 79801 Hohentengen a.H. eine Person 382,26 € je Wohnplatz und Kalendermonat die Unterkunft Hauptstraße 15 a, 79801 Hohentengen a.H. eine Person 182,43 € je Wohnplatz und Kalendermonat zwei Personen in familiärer Gemeinschaft 364,86 € für zwei Wohnplätze je Kalendermonat drei Personen in familiärer Gemeinschaft 547,29 € für drei Wohnplätze je Kalendermonat vier Personen in familiärer Gemeinschaft 729,73 € für vier Wohnplätze je Kalendermonat fünf Personen in familiärer Gemeinschaft 912,15 € für fünf Wohnplätze je Kalendermonat sechs Personen in familiärer Gemeinschaft 1.094,58 € für sechs Wohnplätze je Kalendermonat sieben Personen in familiärer Gemeinschaft 1.277,01 € für sieben Wohnplätze je Kalendermonat c.) die Unterkunft Dorfstraße 36, 79801 Hohentengen a.H. eine Person 223,56 € je Wohnplatz und Kalendermonat

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