Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 11 vom 2. Juni 2021

Nr. 11 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 (3) Bei der Errechnung der Gebühr nach Absatz 2 nach Kalendertagen, wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt. § 2 Inkrafttreten: Diese Satzung tritt am 01.06.2021 in Kraft. Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn Sie nicht schriftlich inner- halb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde gel- tend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 20.05.2021 Der Bürgermeister gez. Benz Gemeindewerke Hohentengen a.H. Die Gemeindewerke bitten um Ihre Unterstützung Wir bitten die Eigentümer von privaten Poolanlagen, Schwimmteichen und dergleichen um Mitteilung sobald diese neu befüllt werden. Grund: Bei größeren und nicht angekündigten Wasserentnahmen erfolgt eine Alarmie- rung durch die Überwachungsanlage der Wasserversorgung. Für uns ist nicht erkenn- bar, ob es sich lediglich um eine Befüllung oder um einen großen Wasserrohrbruch han- delt. Wir bitten Sie daher um kurze vorherige Ankündigung: E-Mail: werke@hohentengen-ah.de Telefon: 0151/17246218 ( Störungsdienst der Gemeindewerke)

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