Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 13 vom 01. Juli 2021

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 13 / 2021 Corona-Pandemie - Besuch des Rathauses Liebe Bürgerinnen und Bürger, ab Donnerstag, 01. Juli 2021 können Sie das Rathaus wieder ohne eine vorherige Ter- minvereinbarung zu den gewohnten Öffnungszeiten besuchen. Wir bitten Sie, zu beachten, dass im Rathaus die Pflicht besteht, eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen. Selbstverständlich erledigen wir Ihre Anliegen auch weiterhin gerne telefonisch, per e-mail oder per Post. Unsere Öffnungszeiten sind Montag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Daneben erreichen Sie uns: telefonisch unter Tel. Nr. 07742/853-0 per E-Mail an info@hohentengen-ah.de per Fax unter 07742/853-15. Mit freundlichen Grüßen Martin Benz, Bürgermeister Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 1. November 2015 geltenden Fassung, darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehendenMona- ten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenenWahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Per- son oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hohentengen a. H., Kirch- str. 4, 79801 Hohentengen a. H., E-Mail: t.huesler@hohentengen-ah.de eingelegt wer- den. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

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