Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 14 vom 15. Juli 2021

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2021 Um die Entsorgung der blauen Müllsacke künftig zu optimieren und den Schutz der Müllwerker zu gewährleisten, bittet der Landkreis Waldshut alle Bürgerinnen und Bürger um ihre Mithilfe und die Beachtung folgender Hinweise: Amtliche blaue Müllsäcke dürfen nur mit maximal 15 kg Restmüll ohne scharfkan- tige Gegenstände befüllt werden. Dabei ist die Sacköffnung so zu verschließen, dass am oberen Ende des Sackes ein Fortsatz entsteht, den die Müllwerker greifen können. Keine Leerung überfüllter Restmülltonnen Der durch den Landkreis Waldshut beauftragte Entsorger Kühl verzeichnet seit geraumer Zeit eine Zunahme von überfüllten Restmülltonnen. Aus diesem Anlass weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Waldshut darauf hin, dass die Abfallbehälter nur soweit gefüllt werden dürfen, dass sich der Deckel mühelos schließen lässt. Das Einfüllen von Abfällen in heißem Zustand ist nicht erlaubt. Einstampfen und Pressen von Abfällen in die Abfallbehälter sind nicht gestattet. Daher werden Restmülltonnen, die mit geöffnetem Deckel zur Leerung bereitstehen, reklamiert und ungeleert stehen gelassen. Beanstandet der Entsorger eine überfüllte Mülltonne, so fertigt er ein Beweisfoto, das an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft über- mittelt wird. Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Müllgefäße mit geschlossenem Deckel zur Abfuhr bereitzustellen. Dies gilt schon aus hygienischen Gründen. Auch besteht sonst die Gefahr, dass Teile des Abfalls bei der Leerung auf die Straße fallen. Das Landratsamt weist ebenfalls darauf hin, dass nur die Müllmenge entsorgt wird, die unter dem geschlossenen Deckel des Müllgefäßes Platz findet. Über- füllmengen schädigen damit die Allgemeinheit; denn fehlende Leerungsgebühren müssen von allen Nutzerinnen und Nutzern aufgebracht werden. Forstbetriebsgemeinschaft Hochrhein w.V. Einladung zur Generalversammlung für die Geschäftsjahre 2019 + 2020 Nach der Corona-bedingten Absage findet unsere Generalversammlung statt am Dienstag, 20. Juli 2021 um 20.00 Uhr im Gasthaus Brauerei, Bahnhofstr. 1, Klettgau- Grießen Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht der Geschäftsführung 3. Bericht über die Jahresabschlüsse 2019+2020 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahl der gesamten Vorstandschaft

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