Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 14 vom 15. Juli 2021

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 14 / 2021 Ausschreibung des Jahresprogramms 2022 im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Das Land Baden-Württemberg schreibt das Jahresprogramm 2022 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aus. Mit dem ELR hat das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die struk- turelle Entwicklung von Gemeinden und Städten des ländlichen Raumes geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, das zeitgemäße Leben und Wohnen ermöglichen, die eine lokale Grundversorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel dieses Programmes ist die Modernisierung der Gesellschaft und Wirtschaft, die Gestaltung der demographischen Veränderung wie auch die Erhal- tung der lokalen Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur. Förderschwerpunkte 2022 Wohnraum und Ortskernentwicklung Im Fokus stehen die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch Umnutzung leerste- hender Gebäude, Aufstockung von Gebäuden sowie die Nachverdichtung im Ortskern. Dies schließt auch Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhun- derts ein, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind und einen entspre- chenden Entwicklungsbedarf nachweisen. Förderfähig ist in diesen Bereichen auch die Schaffung von zeitgemäßen Wohnverhältnissen durch umfassende Modernisierung. Das ELR sieht deshalb vor etwa 50% der zur Verfügung stehenden Fördermittel für diesen Bereich einzusetzen. Förderfähig sind sowohl durch den Antragssteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (nicht in Neubauten). Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlich Mietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten. Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung Für das Jahr 2022 sieht das Programm eine Förderung von bioökonomischen Bauweisen vor. ELR-Projekte, die als Baustoff überwiegendem Einsatz von ressourcenschonender Rohstoffe (in der Regel Holz) einsetzen, erhalten einen 5 % Zuschlag auf den ermittelten Fördersatz. Der Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen ist durch eine zusätzliche Erklä- rung mit der Antragsstellung nachzuweisen. Arbeiten Projekte, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen, werden im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ unterstützt.

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