Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 14 vom 15. Juli 2021

Nr. 14 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Grundversorgung Ein wesentlicher Standortfaktor für den ländlichen Raum ist die wohnortnahe Grund- versorgung mit Waren und Dienstleistungen. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. Hierzu können auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen. Auszug Förderbestimmungen und allgemeine Hinweise – Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Festbetragsfi- nanzierung in Form eines Zuschusses – Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Zuschussbescheid vorliegt – Die Finanzierung der geplanten Maßnahme muss gesichert sein – Die Förderdaten sind grundsätzlich öffentlich – Die Mehrwertsteuer ist nicht zuwendungsfähig – Nicht förderfähig sind die Grunderwerbskosten bzw. beim Erwerb von Gebäuden der Bodenwert Die Aufzählung ist nicht abschließend. Für nähergehende Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Ansprechpartner. Die Anträge müssen dem Regierungspräsidium bis zum 30.09.2021 vorliegen. Aufgrund von Urlaubszeit sowie der benötigen Bearbeitungszeit durch die Gemeinde bitten wir Interessenten bis spätestens 02. August 2021 vollständige Anträge in drei- facher Ausfertigung für strukturell bedeutsame Einzelprojekte mit Beginn Frühjahr 2023 einzureichen. Bitte achten Sie auf eine vollständige Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und Formulare. Die Antragsformulare sind online unter https://rp.baden -wuerttem- berg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx erhältlich. Weitergehende Informationen finden Sie auch unter https://mlr.baden- wuerttemberg. de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ Darüber hinaus erhalten Sie Auskunft im Rathaus bei Frau Alexandra Hug, Erdgeschoss, Tel. 07742 853-43 sowie beimAmt für Wirtschaftsförderung im Landratsamt, Herrn Kai Müller, Tel. 07751 86-2603. Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags am 26. September 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimm- zettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelscha- blonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuz- chen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift

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