Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 18 vom 9. September 2021

Nr. 18 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg Feststellung des Jahresabschlusses 2020 Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, stellt die Verbandsversammlung am 14.07.2021 den Jahresab- schluss für das Jahr 2020 mit folgenden Werten fest: EUR 1. Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 2.342,10 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen -2.342,10 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 0,00 1.4 Außerordentliche Erträge 0,00 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 0,00 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) 0,00 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 0,00 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.342,10 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -2.342,10 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 0,00 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstä- tigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) 0,00 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 0,00 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 0,00 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 0,00 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen -342,10

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