Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 25 vom 16. Dezember 2021

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 25 / 2021 Gemeinde Hohentengen am Hochrhein - Landkreis Waldshut Satzung über die Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasser- versorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasser- versorgungssatzung – WVS) der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein vom 05. Dezember 2002 mit Änderungssatzung vom 28.11.2007 und 12.05.2016 Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Absatz 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württ- emberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 25.11.2021 folgende Satzung über die Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) der Gemeinde Hohentengen amHochrhein vom 05. Dezember 2002 mit Änderungssatzung vom 28.11.2007 und 12.05.2016 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 35 Beitragssatz wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: Der Wasserversorgungsbeitrag beträgt je Quadratmeter Geschoßfläche (§ 28) 4,58 €. § 2 Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuer- pflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgelegten Höhe § 3 Diese Satzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen die- ser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich inner- halb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 25.11.2021 Der Bürgermeister gez. Benz

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