Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 26 vom 23. Dezember 2021

Seite 6 Nr. 26 · Weihnachten 2021 Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 5 – Umwelt Das Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56 – Na- turschutz und Landschaftspflege, sucht für Land- schaftspflegemaßnahmen im gesamten Regierungs- bezirk Freiburg für die kommenden Jahre mögliche Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer. Bewerbungsunterlagen sind erhältlich beim Regie- rungspräsidium Freiburg, Abt. 5 Verfahrensmanagement, Bissierstr. 7, 79114 Freiburg, abt5.verfahrensmanagement@rpf.bwl.de , 0761/208-4705, oder herunterzuladen un- ter www.rp-freiburg.de Ihre konkreten Rückmeldungen erwarten wir bis zum 31. Januar 2022. Informationen über den Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf unserer Inter- netseite unter Datenschutzerklärung zur Verwaltungstätigkeit der Regierungspräsidien Meldepflicht: Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern müssen schwerbehinder- te Menschen beschäftigen Die Arbeitsagentur informiert Betriebe sind verpflichtet ihre Daten bis zum 31.03.2022 an die Arbeitsagentur zu melden Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehin- derte Menschen zu beschäftigen. Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren. Ihre Beschäftigungsdaten müssen diese Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bis späte- stens 31. März 2022 der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Frist kann nicht verlän- gert werden. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Aus- gleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaf- felt und wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehin- derten Menschen verwendet. Darunter zählt etwa die Einrichtung eines Arbeitsplatzes oder die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszu- schuss. Hotline zum Anzeigeverfahren Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag zwischen 09:30 Uhr und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer 0721 823 7066 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Agentur für Arbeit Lörrach beantwortet. ABTEILUNG 5 - UMWELT

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