Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 8 vom 22. April 2021

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 8 / 2021 Bekanntmachung Feststellung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs Gemeindewerke der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein für das Wirtschaftsjahr 2021 vom 01. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sitzung am 18.02.2021 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt festgesetzt: § 1 Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird im ERFOLGSPLAN auf einen Jahresgewinn von 38.000 € und im VERMÖGENSPLAN in Einnahmen und Ausgaben von je 309.000 € festgesetzt. § 2 Kredite Kreditaufnahmen sind für das Wirtschaftsjahr 2021 nicht vorgesehen § 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb sind im Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2021 nicht festgesetzt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 350.000 € festgesetzt. Hohentengen am Hochrhein, Februar 2021 Der Bürgermeister gez. Benz Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund der Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gemeindewerke Hohentengen für das Wirt- schaftsjahr 2021 in der Zeit von 23.04.2021 bis 03.05.2021 (je einschließlich) auf der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 6, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit der Verfügung vom 31.03.2021 die Gesetzmäßig- keit des Wirtschaftsplanes bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Hohentengen am Hochrhein, 22.04.2021 Der Bürgermeister: gez. Benz

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