Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 9 vom 6. Mai 2021

Gesundheit & Soziales • Schutzvorkehrungen und regelmäßige Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen • Schnell- und Selbsttests , die erforderlich sind, um Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können, müssen von geschultem Personal durchgeführt werden. Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden. Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, die gesundheitliche Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Home Office , sofern möglich • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes • Gesetzlich vorgeschriebeneWeiterbildungen auch in Präsenz möglich • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann (auch im Freien) • An den Betrieb angepasste Hygiene- auflagen • Kitas sind für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen offen. • Alle Klassenstufen aller Schulen haben Präsenzunterricht imWechselmodell. • Sonderregelung für Abschlussklassen sind möglich und werden individuell festgelegt. • Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist die verpflichtende Durchführung von 2 Corona-Tests pro Woche für alle Schüler*innen und Lehr- personal an allgemeinbildenden Schulen sowie Berufsschulen. Bildung & Betreuung • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal 5 Schüler*innen wieder möglich. • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- beschränkungen möglich. • Volkshochschulen und ähnliche Einricht- ungen können digitale Kurse anbieten. Kurse in Präsenz sind möglich bei erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungen, Sprach- und Integrationskursen sowie Nachhilfe, sofern digital nicht möglich. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgendenTagen: Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen Einzelunterricht und Unterricht für Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre anbieten. Besuch von Bibliotheken und Archive ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt. • Ballett- undTanzschulen schließen für den Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- halten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mit- gezählt. Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an 3 aufeinanderfolgendenTagen: Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder -unterricht in folgenden Einrichtungen: Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages- stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind ausgenommen. • Notbetreuung ist weiterhin möglich. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten amTag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene- auflagen möglich. Alle Personen müssen eine medizinische Maske. Theorieunterricht ist nur online möglich. • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten möglich. • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein Testkonzept für das Personal. Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgendenTagen: Alle Schulen gehen verbindlich in den Wechselunterricht . Folgende Einrichtungen schließen: außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend- kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin möglich. Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt leben sowie von Paaren in einer festen Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten. Geimpfte/genesene Personen Geimpfte und genesene Personen sind von der in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht befreit. Nachweis erforderlich. Bundes- regelung Bundes- regelung Bundes- regelung Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April AlleDetails sowie Fragen und Antworten findenSie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021

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