Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 9 vom 6. Mai 2021

Einzelhandel Regelung für Geschäfte: • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten werden. • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel) • Maskenpflicht vor den Geschäften und auf den Parkplätzen • Gesteuerter Zutritt •Warteschlangen vermeiden . Sonstiger Einzelhandel darf neben „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen auch „Click&Meet“ anbieten: • Tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden. • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung • Tragen von medizinischen Masken • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit festem Zeitfenster • Dokumentation der Kontaktdaten Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgendenTagen: Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden Bedingungen öffnen: • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung • Tragen von medizinischen Masken Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung geöffnet:  Babyfachmärkte  Bäckereien und Konditoreien  Banken  Blumenläden  Buchhandlungen  Drogerien  Gartenmärkte  Getränkemärkte  Großhandel  Hörgeräteakustiker  Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten sowie Ersatzteilverkauf  Lebensmittelmärkte  Metzgereien  Optiker  Orthopädieschuhtechniker  Poststellen und Paketshops, aber ohne den Verkauf von weiterenWaren  Reformhäuser  Reinigung undWaschsalons  Reise- und Kundenzentren für den öffentlichen Verkehr  Sanitätshäuser  Tafeln  Tankstellen  Telefonshops für Reparatur, Austausch und Störungsbehebung  Tierbedarf- und Futtermärkte  Wochenmärkte  Zeitschriften- und Zeitungskioske Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an 3 aufeinanderfolgendenTagen: Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten. „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind weiterhin möglich. Ergänzung zu den Regelung für offene Geschäfte des täglichen Bedarfs: • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 40 m² Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten amTag nach der Bekannt- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Bundes- regelung Bundes- regelung Bundes- regelung Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April AlleDetails sowie Fragen und Antworten findenSie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0