Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 9 vom 6. Mai 2021

Dienstleistungen Religionsausübung Gottesdienste und Beerdigungen unter Hygieneauflagen. • Einhalten der AHA-Regeln über die gesamte Dauer • Tragen von medizinischen Masken • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen mindestens zwei Werktage zuvor bei den zuständigen Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für Beerdigungen. • Kein Gemeindegesang in geschlossenen Räumen Veranstaltungen  Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ausnahmen: • Gerichtsverhandlungen • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen • Betriebsversammlungen • Prüfungen und deren Vorbereitung • Eheschließungen • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe) Abstand halten Hygiene praktizieren Medizinische Maske tragen Corona-App nutzen Regelmäßig lüften Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Art bleiben geschlossen. • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen bis 21 Uhr) • Kein Ausschank und Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken in verschlossenen Behältnissen erlaubt Kantinen schließen überall dort, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Reisen Appell:Verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Verstärkte Kontrollen und Zugangs- beschränkungen an tagestouristischen Hotspots durch die örtlichen Behörden. Nicht gestattet:  Touristische Busreisen  Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich:  Geschäftsreisen  Reisen und Übernachten in besonderen Härtefällen Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt: •Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- konzept für das Personal benötigt. • Nur mit vorheriger Terminbuchung Weiterhin geschlossen:  Prostitutionsgewerbe Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgendenTagen: Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet bleiben. Für den Friseurbesuch ist ein tages- aktueller negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten amTag nach der Bekannt- machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Bundes- regelung Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgendenTagen: Beerdigungen mit maximal 30 Personen. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April AlleDetails sowie Fragen und Antworten findenSie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021

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