Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 9 vom 6. Mai 2021

Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander- folgendenTagen: Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport- anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest . Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden. Kultur- und Freizeitgestaltung Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Geschlossen :  Ausflugsschiffe  Camping- undWohnmobilstellplätze  Diskotheken und Clubs  Freizeitparks und Indoorspielplätze  Kinos  Kletterparks (drinnen und draußen)  Konzerte und Kulturhäuser  Krabbelgruppen  Messen  Opern  Spielbanken- und hallen Sport Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinanderfolgendenTagen: Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden. Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt werden. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgendenTagen: Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologischen und botanischen Gärten ohne Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten erlaubt. Individualsport im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder und Thermen aller Art) und kontaktarmer Freizeit- und Amateursport mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre ist erlaubt. Die Benutzung der Umkleiden oder Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 aufeinanderfolgendenTagen: Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Ansonsten sind öffentliche und private Sportstätten für den allgemeinen Publikums- verkehr geschlossen . Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Profi- oder Spitzensport und für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren) dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness- studios) geöffnet werden.  Theater  Volksfeste o.ä.  Zirkusse Geöffnet :  Spielplätze im Freien  Wandern und Spazieren Geöffnet für „Click&Collect“ sowie „Click&Meet“:  Wettannahmestellen Geöffnet mit vorherigerTerminbuchung und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:  Autokino, Autotheater, Autokonzerte  Galerien  Museen  Gedenkstätten  Zoologische und botanische Gärten Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten amTag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten amTag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Bundes- regelung Bundes- regelung Bundes- regelung Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April AlleDetails sowie Fragenund Antworten findenSie auf Baden-Württemberg.de Stand: 23.04.2021

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