Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 9 vom 6. Mai 2021

Nr. 9 / 2021 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 Gutachterausschuss der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Durchführung der Richtwerteverordnung Ermittlung der Richtwerte zum 31.12.2020 Der Gutachterausschuss der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat in seiner Sit- zung am 13. April 2021 die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 neu festgelegt. Die ermitteltenWerte können bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 9/2, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a. H., eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation bitten wir Sie, telefonisch oder per e-mail einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Sie erreichen uns telefonisch unter Tel. Nr. 07742/853-20, per e-mail an hauptamt@hohentengen-ah.de . Die Bodenrichtwerte finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.hohentengen.de/de/buergerinfo/rathaus/bodenrichtwerte.html. Information der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen In der Gemeinde Hohentengen werden ab April bis Ende November 2021 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, weiteren Tieren (Vögel, Insekten) und/oder Pflanzen durchgeführt. Die Kartierungen finden auf wenigen Stichprobenflächen überwiegend im Außenbereich der Gemeinde statt. Die Untersuchungen erfolgen imAuftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württem- berg LUBW. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirt- schaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen. Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBWgrund- sätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur Grünlandflächen und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen. Die Kartierenden sind in der Regel alleine imGelände unterwegs, der gebotene Mindest- abstand wird eingehalten. Bei der Kartierung werden in jedem Fall die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona- Virus eingehalten.

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