Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 1 vom 20. Januar 2022

Nr. 1 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 § 2 Kreditermächtigung Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 EUR. § 3 Verbandsumlage Die Umlagen für Betrieb, Förderung, Erneuerung und Erweiterung werden gemäß den Regelungen der Verbandssatzung von den Verbandsgemeinden wie folgt erhoben: 1. Betriebskostenumlage gemäß § 7.3 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) 2. Förderkostenumlage gemäß § 7.4 der Verbandssatzung (Verteilung nach dem Wasserbezug) 3. Investitionskostenumlage Investitionsbeiträge für Erneuerung und Erweiterung der Verbandsanlage gemäß § 7.2 der Verbandssatzung (Verteilung nach anteiliger Einwohnerzahl) Dettighofen, den 23.12.2021 Marion Frei Verbandsvorsitzende 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 06.12.2021 vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 14.12.2021 bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO vom 24.01.2022 bis 01. Februar 2022, je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus 79801 Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, Bauamt, Zimmer Nr.9.2 zur öffentlichen Einsicht aus. Die Verbandsvorsitzende Marion Frei

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0