Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 1 vom 20. Januar 2022

Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2022 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen die- ser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich inner- halb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckver- band „Gruppenwasserversorgung Schwarzbachtal“ geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung verletzt worden sind. Dettighofen, den 30.11.2021 Für die Verbandsversammlung: Marion Frei Verbandsvorsitzende Anmeldung der Schulanfänger 2022 In diesem Jahr werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2022 das 6. Lebensjahr vollenden, schulpflichtig. Kinder, die im Zeitraum zwischen 01. Juli 2022 und 30. Juni 2023 das 6. Lebensjahr vollenden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden und erhalten damit den Status eines schul- pflichtigen Kindes. Die Anmeldung der kommenden Erstklässler erfolgt amMittwoch, 09. Februar 2022 und Donnerstag, 10. Februar 2022 jeweils von 08.00 Uhr – 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Sekretariat der GMS Rheintal Standort Hohentengen (Schulstr. 12). Bitte bringen Sie eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit. Da ab 1. März 2020 das neue Masernschutzgesetz in Kraft getreten ist, welches zum Nachweis einer Masernschutzimpfung oder Immunität gegen Masern verpflichtet, bit- ten wir Sie zudem bei der Schulanmeldung einen entsprechenden Nachweis (z.B. Impf- pass) vorzulegen. Alle im vergangenen Jahr zurückgestellten Kinder müssen erneut angemeldet werden. Eventuelle Anträge auf Zurückstellung sollten an diesem Termin gestellt werden Mit freundlichen Grüßen gez. Timo Feigl Rektor

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