Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 1 vom 20. Januar 2022

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2022 enten- und Vorsorgefragen. Am 26. Januar (10 – 11 Uhr) kommen die Patienten- und die Betreuungsverfügung sowie die Vorsorgevollmacht dran. Am 9. Februar (11 – 12 Uhr) dreht sich alles um ALG I und ALG II, ehe sich das VdK-Webseminar am 23. Februar (10 – 11 Uhr) den IGeL widmet. Der Grad der Behinderung und dessen Beantragung kom- men am 9. März (11 – 12 Uhr) auf die Agenda. Dieses VdK-Online-Angebot ist auch in 2022 kostenlos, die Teilnehmerzahl begrenzt. Daher ist eine schnelle Anmeldung unter www.vdk-bw.de (Rubrik Angebote/ Webseminare) erforderlich. Auf der Homepage des VdK-Landesverbands finden sich noch weitere Termine. Arbeitslosmeldung: Ab dem 1. Januar 2022 auch online möglich Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden mit ihrem Perso- nalausweis mit Online-Ausweisfunktion arbeitslos melden. Dieser neue eService ist ein weiteres modernes digitales Angebot und macht ein persönliches Erscheinen für die Arbeitslosmeldung nicht mehr zwingend erforderlich. Sich online arbeitsuchend melden, auf elektronischem Weg einen Antrag auf Arbeitslo- sengeld stellen und online einen Beratungstermin vereinbaren: Diese eService-Angebote der Bundesagentur für Arbeit werden ab dem 1. Januar 2022 um ein weiteres digitales Angebot ergänzt, das einen durchgängigen Online-Prozess ermöglicht. Mit der elektro- nischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich. Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online -Arbeitslosmel- dung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mit Hilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion). Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch wei- terhin bestehen. Nähere Informationen zur Online-Arbeitslosmeldung, der Online-Identifikation und den technischen Voraussetzungen unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden https://www.ausweisapp.bund.de/online-ausweisen/das-brauchen-sie/ https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/ online-ausweisen/das-brauchen-sie/das-brauchen-sie-node.html

RkJQdWJsaXNoZXIy NjUxMjQ0