Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 1 vom 20. Januar 2022

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2022 Präventionshinweise des Polizeipräsidiums Freiburg Telefonbetrug mit angeblichen Verkehrsunfall Telefonbetrüger scheuen sich nicht, mit der Angst und Sorge um die nächsten Angehörigen mit einem kombinierten Trick des „falschen Polizeibeamten“ oder „eines angeblichen Staatsanwalts“ vor allem ältere Menschen um ihr Geld zu bringen. In den aktuellsten Fällen erhielten die Geschädigten einen Anruf einer unbekannten männlichen Person, die sich als Polizeibeamter ausgab. Durch geschickte Gesprächs- führung und mit mehrfachen Gesprächswechseln zwischen dem falschen Polizisten, einem Staatsanwalt oder Rechtsanwalt und der vermeintlichen Tochter oder Enkelin, überzeugten die Betrüger die überrumpelten Gesprächspartner von ihrer fingierten Geschichte und vor allem davon, dass eine hohe Kautionssumme zu zahlen sei. Beson- ders perfide ist, dass am anderen Telefonende die angebliche Tochter/Enkelin weinend und schluchzend diese vermeintliche Not theatralisch zuspitzt, um so die jeweilige Hilfsbereitschaft der Angerufenen auszunutzen. Egal was am Telefon erzählt wird - eines ist immer gleich: Die Betrü- ger am Telefon rufen vor- nehmlich Seniorinnen und Senioren an, verset- zen sie mit einer erfun- denen Geschichte in einen Schockzustand, setzen sie dann massiv – und profes- sionell – unter Druck und fordern hohe Geldsum- men. So kann man sich vor Telefonbetrügern schützen: – Seien Sie misstrauisch am Telefon! – Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen. – Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an. – Denken Sie daran, die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotrufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftaste.

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