Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 1 vom 20. Januar 2022

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 1 / 2022 Gefiederten helfen Nisthilfen für Singvögel gehören in jeden naturnahen Gar- ten. Ihre Bewohner helfen, die Populationen von Schäd- lingen, in der Regel alle Entwicklungsstufen von Kerbtie- ren auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Ein Blaumei- senpaar beispielsweise geht teilweise bis zu 1000mal am Tag auf Beutezug, um seine hungrigen Nestlinge zu füt- tern. Nistkästen, die im letzten Jahr in Gebrauch waren, können bereits jetzt gereinigt und instandgesetzt werden. Höhlenbrüter mögen es gern geschützt. Prüfen Sie deshalb, ob die Kästen noch sturmsicher, regendicht und geschützt vor Katzen aufgehängt sind. Landesfamilienpass Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehö- rigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Fami- lien zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche Attrak- tionen wie Schlösser, Gärten oder Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen. Die Nutzung des Landesfamilienpasses war bisher von der Wohnsituation der Erwach- senen abhängig, die mit den Kindern zusammenleben. Seit 2019 können auch bis zu vier weitere Personen, wie Oma, Opa oder ein getrenntlebender Elternteil als Begleit- personen in den Pass eingetragen werden. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei Erwach- sene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung in Anspruch nehmen. Eine Inan- spruchnahme ohne Kind(er) ist nicht möglich. Antragsberechtigt sind: Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben und Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben neu ab 1. Januar 2022: wohngeldberechtigte Familien, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben

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