Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 1 vom 20. Januar 2022

Nr. 1 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 9 Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz 2020 gab es eine negative Lohnentwicklung. Deswegen fällt die Beitragsbemessungs- grenze 2022 von bisher monatlich 7.100 Euro auf 7.050 Euro (84.600 Euro pro Jahr). Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Wert der Rentenversicherung, bis zu dem Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden müssen. Wer mehr verdient, muss für den darüber- hinausgehenden Lohn keine Beiträge entrichten. Der Beitragssatz, den sich Versicherte und ihre Arbeitgeber teilen, beträgt auch im neuen Jahr unverändert 18,6 Prozent. Hinzuverdienstgrenze Die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach dem Renteneintritt soll in Coronazeiten weiterhin leichter möglich sein. Daher hat der Gesetzgeber die Hin- zuverdienstgrenze für Altersrenten auch für 2022 auf jährlich 46.060 Euro festgelegt. Einkünfte bis zu dieser Höhe bewirken somit keine Rentenminderung. Die Regelung gilt für alle Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher, die noch nicht ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben. Aufpassen müssen jedoch Bezieher von Erwerbsmin- derungsrenten oder Hinterbliebenenrenten: Für diesen Personenkreis wurden die Rege- lungen des Hinzuverdienstes beziehungsweise der Einkommensanrechnung nicht ver- ändert. Hier gelten weiterhin individuelle Verdienstgrenzen. Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose Der Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung wird für Kinderlose, die nach dem 1. Januar 1940 geboren sind, um 0,1 Prozentpunkte angehoben. Der Abzug beträgt damit insgesamt 3,4 Prozent. Er wird bei Rentnerinnen und Rentnern, die gesetzlich krankenversichert sind, direkt von der Rente abgezogen und automatisch an die Kran- kenkasse abgeführt. Der Pflegeversicherungsbeitrag für Menschen, die Kinder erzogen haben, beträgt unverändert 3,05 Prozent. Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Schwarz- bachtal für das Haushaltsjahr 2022 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 5 und 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit hat die Verbands- versammlung des Gruppenwasserversorgungsverbandes Schwarzbachtal am30.11.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

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