Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Mai 2022

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Beim Zensus gibt es eine Auskunftspflicht Alle Bürgerinnen und Bürger müssen bei den Befragungen des Zensus Auskunft geben. Wer für den Zensus ausgewählt wurde, ist zur Teilnahme verpflichtet. Dies ist gesetzlich durch das Zensusgesetz 2022 vorgegeben und für die benötigte hohe Genauigkeit und Qualität der Ergebnisse erforderlich. Die Ergebnisse des Zensus sind für Deutschland höchst relevant Die Ermittlung der Bevölkerungszahl durch den Zensus, ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche Regelungen. Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf www.zensus2022.de. Dort finden Sie auch Musterfragebogen zu den Befragungen des Zensus 2022. Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Raumpflegepersonal (m/w/d) für die Turn- und Mehrzweckhalle Hohentengen und für das Bürgerhaus Lienheim Hilfskraft (m/w/d) für die Essensausgabe und Betreuung der Kinder beim Mittagessen in der Kindertagestätte „Wunderfitz“ Hohentengen Die Tätigkeiten können im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, bei Interesse auch als versicherungspflichtige Beschäftigung, ausgeübt werden. Haben Sie Interesse und wollen sich zunächst näher informieren? Für nähere Informationen setzen Sie sich mit Hauptamtsleiterin Tanja Würz in Verbindung: Rathaus, Zimmer 10, Telefon 0 77 42 / 853-20 oder E-Mail: hauptamt@hohentengen-ah.de. Bewerbungen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H.

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