Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Mai 2022

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Hanfwiesen“ im Ortsteil Bergöschingen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 12. Mai 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Gebiet „Hanfwiesen“ im Ortsteil Bergöschingen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Bergöschingen: Flst.-Nr. 839, Flst.-Nr. 56 (Teilbereich), Flst.-Nr. 33 (Teilbereich) Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Die gestiegene Nachfrage an Bauland veranlasst den Gemeinderat zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hanfwiesen“. Nachdem die vorhandenen Baugebiete weitgehend erschöpft sind, will die Gemeinde verhindern, dass aufgrund fehlender Wohnbauflächen im Ortsteil Bergöschingen im Besonderen junge Familien abwandern. Außerdem soll der zunehmende Bedarf von Fremdanfragen abgedeckt werden, so dass die Erweiterung des bestehenden Wohngebietes im Ortsteil Bergöschingen dringend erforderlich ist. Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, den 08. Juni 2022, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstr. 4 statt. In der Informationsveranstaltung werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Hohentengen am Hochrhein, den 25.05.2022 Der Bürgermeister: gez. Benz

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