Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Mai 2022

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Bekanntmachung Bekanntgabe der Kenntnisnahme des Gemeinderates über die Erstellung des Beteiligungsberichts der Gemeinde Hohentengen amHochrhein für das Rechnungsjahr 2020 sowie dessen öffentliche Auslegung (§ 105 Abs. 3 GemO) In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.05.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen a.H. die Erstellung des Beteiligungsberichtes für das Berichtsjahr 2020 zur Kenntnis genommen. Gemäß § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen Sie unmittelbar oder mit mehr als 50 von Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Der Beteiligungsbericht liegt in der Zeit von Freitag, 27. Mai 2022 bis Montag, 6. Juni 2022 (je einschließlich) während der üblichen Dienstzeiten bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 4-2, zur Einsicht für Jedermann aus. Der Bürgermeister gez. Benz Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Landkreis Waldshut Satzung über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 19.05.2022 folgende Satzung über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlings-unterkünfte vom 12. November 2015 mit Änderungssatzungen vom 27.04.2017, 18.05.2017, 17.05.2018, 13.09.2018, 02.05.2019, 14.05.2020 sowie 20.05.2021 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt für die Unterkunft Oberdorfstraße 2, 79801 Hohentengen a.H. eine Person 430,72 € je Wohnplatz und Kalendermonat

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