Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Mai 2022

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Öffentliche Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Holzbearbeitung und -lagerung Unterertel, KadelburgEttikon“, Grundstück Flst. Nr. 492/1 (Teilbereich) der Gemarkung Kadelburg mit örtlichen Bauvorschriften Das Landratsamt Waldshut hat die vom Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg am 14.07.2021 in öffentlicher Sitzung im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Holzbearbeitung und -lagerung Unterertel, Kadelburg-Ettikon“, Grundstück Flst. Nr. 492/1 (Teilbereich) mit örtlichen Bauvorschriften der Gemarkung Kadelburg beschlossene punktuelle Flächennutzungsplanänderung mit Bescheid vom 21.04.2022 AZ 3120/621.31 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der abgebildete Lageplan in der Fassung vom 29.06.2021 maßgebend. Das Gebiet ist von landwirtschaftlichen Nutzflächen begrenzt. Östlich grenzt der Recyclinghof des Landkreises und südlich dessen Zufahrt „Unterer Riedäcker“ sowie eine Bauschuttrecyclinganlage an das Plangebiet an. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung in den Rathäusern der Gemeinden Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg und der Gemeinde Hohentengen, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a. H. während der üblichen Dienststunden eingesehen

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