Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Mai 2022

Nr. 10 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Seite 9 werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). Weiterhin kann die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Küssaberg (www. https://www.kuessaberg.info/service/rathaus-politik/bauleitplanung.de) und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, Genehmigung oder de Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Küssaberg, den 25.05.2022 Martin Benz Verbandsvorsitzender Die Befragungen des Zensus 2022 sind gestartet Etwas mehr als zehn Prozent der Bevölkerung (etwa 10,3 Millionen Personen) werden in einem kurzen, persönlichen Interview befragt. Die persönlichen Befragungen starteten am 16. Mai 2022. Die ehrenamtlichen Interviewerinnen und Interviewer kündigen sich schriftlich an. Zum vereinbarten Termin zeigen diese einen offiziellen Erhebungsbeauftragten-Ausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vor. Das persönliche Interview dauert etwa fünf bis zehn Minuten und kann kontaktarm an der Haustür erfolgen. Die Interviewerin beziehungsweise der Interviewer darf nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch Ihre Wohnung oder Ihr Haus betreten.

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