Mitteilungsblatt Nr. 10 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 25. Mai 2022

Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde für die Ortsteile Bergöschingen Günzgen, Herdern Hohentengen Lienheim, Stetten am Hochrhein Hohentengen Nr. 10 · 25. Mai 2022 · Jahrgang 47 Auf die Räder fertig los! Vom 18.06. bis 08.07.2022 wird die Gemeinde Hohentengen mit 16 weiteren Gemeinden aus dem Landkreis an der Kampagne des Klima-Bündnis „Stadtradeln“ teilnehmen. Nähere Infos siehe im Innenteil auf Seite 19. HOHENTENGEN IST DIESES JAHR AUCH DABEI!

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Hanfwiesen“ im Ortsteil Bergöschingen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 12. Mai 2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, für das Gebiet „Hanfwiesen“ im Ortsteil Bergöschingen im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB einen Bebauungsplan aufzustellen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Bergöschingen: Flst.-Nr. 839, Flst.-Nr. 56 (Teilbereich), Flst.-Nr. 33 (Teilbereich) Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Die gestiegene Nachfrage an Bauland veranlasst den Gemeinderat zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hanfwiesen“. Nachdem die vorhandenen Baugebiete weitgehend erschöpft sind, will die Gemeinde verhindern, dass aufgrund fehlender Wohnbauflächen im Ortsteil Bergöschingen im Besonderen junge Familien abwandern. Außerdem soll der zunehmende Bedarf von Fremdanfragen abgedeckt werden, so dass die Erweiterung des bestehenden Wohngebietes im Ortsteil Bergöschingen dringend erforderlich ist. Die Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, den 08. Juni 2022, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstr. 4 statt. In der Informationsveranstaltung werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Hohentengen am Hochrhein, den 25.05.2022 Der Bürgermeister: gez. Benz

Nr. 10 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Seite 3 Öffentlich Ausgelegen Genehmigt M. 1:500 Der Bürgermeister: Straßen- und Baugrenzenplan Planung Gemeinde Hohentenge Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEI "Hanfwiesen" im Ortsteil Bergöschingen Als Satzung beschlossen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13 b BauGB Hohentengen im Mai 2022 Stand 03. Mai 2022 TEL:07742/92440, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER. HÖHENBEZUGSPUNKT = 460.27 m ü.NN HÖHENBOLZEN IN MAUER HÖHENBEZUGSPUNKT = 446.61 m ü.NN HÖHENBOLZEN IN MAUER L 27/1 Weg 55/1 GFW 74/1 472/1 S Gr Gr 727 Gr 729 Gr 20 Whs 5 5 7 Whs 9 Whs 6 1 Whs 3 Whs Gar Gar Gar Gar Gar Schu 20a Schu Schu Schu 11 Schu Schu Wirtg Küssaburgstraße Whs Whs 1 Whs Wirtg 18 Whs 9 a Whs 9 Whs Schr-St Whs Gar 3 Whs Wirtg Gr 723 Geh Geh Gr 722 845 GFW GFW 847 GFW 27/2 GFW 846/2 GFW 846/1 GFW 846 GFLF 54 54/1 GFLF 51/1 GFW 74 27 GFW GFW GFW GFLF Gr 75/1 GFW GFW 30 Gr 54/3 71/1 725 726 724 Gr Gr Hanfwiesen 837 Gr Gr 843 836 Hanfwiesen 33 839 841 Gr K 6575 GEHWEG 841/1 Gr 842 GFW Gr Weilerstraße 56 838 Seilerreben 836 440 445 450 455 465 470 460 450 445 460 Be TR Be Ø 300 80‰ → 10,55 m DN 200 PP SK06 SK07 SK03 Ø300 Ø250 <- 30‰ Ø250 573‰ -> Ø250 6.2‰ -> Ø250 45‰ -> 45‰ -> Ø 100 da50 RK05 10,50 m RK07 Ø 250 80‰ → RK13 D 456,00 DN 1000 SK06 D 456,00 DN 1000 RK12 D 445,70 DN 1000 S= 437.53 D= 439.12 Be_52.1 SK07 D 445,00 DN 1000 Be 56 TR D = 458.79 S = 456.93 best. Leitung Anschluss an Be_52 D= 446.52 S= 445.02 D= 447.89 S= 446.43 Be_51 RK04 D 443,40 DN 1000 S 441,10 T 2,30 Be_56 D= 458.79 S= 456.93 SK04 D 445,00 DN 1000 DN 200 PP 15,67 m SK05 20,00 m RK04 19,93 m SK01 D 437,45 DN 1000 S 434,95 T 2,50 DN 200 PP 19,93 m SK02 RK06 D 445,00 DN 1000 15,38 m <- 40‰ Ø250 SK04 19,70 m DN 200 PP Ø 100 RK13 RK05 D 443,70 DN 1000 D 443,70 DN 1000 SK03 RK06 SK02 D 443,40 DN 1000 S 440,70 T 2,70 D 437,45 DN 1000 S 435,85 T 1,60 RK03 RK12 Neuer Hydrant Be_50 D= 449.80 S= 448.35 RK07 D 451,00 DN 1000 SK05 D 451,00 DN 1000 S 454,50 T 1,50 S 454,10 T 1,90 63,96 m - DN 200 PP - 7,94 o/o S 449,50 T 1,50 S 449,10 T 1,90 40,89 o/o S 443,10 T 1,90 S 443,50 T 1,50 41,73 o/o 6,84 o/o S 442,20 T 1,50 11,58 o/o DN 200 PP 63,96 m - DN 150 PP - 7,94 o/o DN 300 PP 6,95 o/o S 441,80 T 1,90 11,52 o/o 31,85 m - DN 150 PP - 4,21 o/o 56,67 m - DN 200 PP - 3,59 o/o S 443,10 T 1,90 S 444,20 T 1,50 DN 200 PP 30,37 o/o DN 200 PP 27,73 o/o 16,60 m VW 100 nb VW 125 nb 4.00 4.00 1 2 E,D,H 3.00 3.00 4 5.50 5.00 17.99 19.99 19.93 4.50 2.00 3 10.00 1.50 E,D,H 6.00 5.00 6.00 5.00 6.00 5.00 17.54 13.50 10.63 10.00 4.00 4.00 15.00 9.67 17.43 17.94 6.50 4.50 4.50 2.00 50 4.50 50 4.50 1.50 2.00 4.50 50 2.00 6.00 6.00 4.50 0.50 2.00 4.00 6.00 9.67 2.84 12.01 50 3.00 E,D,H E,D 4.50 4.50 4.50 10.00 10.00 10.00 10.00 1.50 4.50 1.50 2.10 14.22 1.00 5.00 6.00 Planungsgebietsgrenze Baugrenzen Zeichenerklärung Geplante Grundstücksgrenzen bestehende Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Öffentlicher Müllabholplatz Allgemeines Wohngebiet WA Öffentliche Verkehrsflächen Öffentliche Grünfläche Private Grünfläche Höhenlinien Landschaftsschutzgebiet Grundstücksflächen Baufensterflächen Garage Standortempfehlung Neu Feldschuppen Abbruch Garage Bestand BF FH GF Hauptgebäude mit Hauptfirstrichtung Neu* TH Einzelhaus, Doppelhaus, Hausgruppe E,D,H Von jeglicher Bebauung freizuhalten Hauptgebäude mit Hauptfirstrichtung Bestand max. Firsthöhen max. Traufhöhen Ausgleichsfläche Schmutzwasserkanal Neu Oberflächenwasserkanal Bestand Oberflächenwasserkanal Neu Mischwasserkanal Bestand Wasserleitung Neu Wasserleitung Bestand Bauweise zulässige Dachneigungen Baumassenzahl Geschossflächenzahl GFZ Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung Zahl der Vollgeschosse GF BF TH FH 1 2 3 4 * siehe auch Ausnahme unter C 1.2 (Drehung um 90°) Gebäudenummerierung 1 - 4 1366.16 714.14 1841.00 1158.79 584.53 291.27 930.09 521.34 465.10 468.00 467.50 470.10 458.00 460.00 459.00 461.50 ENTWURF H/B = 297.0 / 750.0 (0.22m²) 0.4 WA - o 0.8 II DN 15° - 40° Öffentlich Ausgelegen Genehmigt M. 1:500 Der Bürgermeister: Straßen- und Baugrenzenplan Planung Gemeinde Hohenteng n a. H. Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN "Hanfwiesen" im Ortsteil Bergöschingen Als Satzung beschlossen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13 b BauGB Hohentengen im Mai 2022 Stand 03. Mai 2022 22.07 / 1 TEL:07742/92440, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE HÖHENBEZUGSPUNKT = 460.27 m ü.NN HÖHENBOLZEN IN MAUER HÖHENBEZUGSPUNKT = 446.61 m ü.NN HÖHENBOLZEN IN MAUER 27/1 Weg 55/1 GFW 74/1 472/1 S Gr Gr Gr 20 Whs 5 5 7 Whs 9 Whs 6 1 Whs 3 Whs Gar Gar Gar Gar Gar Schu 20a Schu Schu Schu 11 Schu Schu Wirtg Küssaburgstraße Whs Whs 1 Whs Wirtg 18 Whs 9 a Whs 9 Whs Schr-St Whs Gar 3 Whs Wirtg 723 Geh Geh Gr 722 845 GFW GFW 847 GFW 27/2 GFW 846/2 GFW 846/1 GFW 846 GFLF 54 54/1 GFLF 51/1 GFW 74 27 GFW GFW GFW GFLF Gr 75/1 GFW GFW 30 Gr 54/3 71/1 725 726 724 Gr Gr en Gr 843 Hanfwiesen 33 839 841 Gr K 6575 GEHWEG 841/1 Gr 842 GFW Gr Weilerstraße 56 838 eben 440 445 450 455 465 470 460 460 Be TR Be Ø 300 80‰ → SK06 SK07 Ø300 Ø250 <- 30‰ Ø250 573‰ -> Ø250 6.2‰ -> Ø250 45‰ -> 45‰ -> Ø 100 da50 Ø 250 80‰ → RK13 D 456,00 DN 1000 SK06 D 456,00 DN 1000 RK12 D 445,70 DN 1000 S= 437.53 D= 439.12 Be_52.1 SK07 D 445,00 DN 1000 Be 56 TR D = 458.79 S = 456.93 best. Leitung Anschluss an Be_52 D= 446.52 S= 445.02 D= 447.89 S= 446.43 Be_51 Be_56 D= 458.79 S= 456.93 <- 40‰ Ø250 Ø 100 RK13 RK12 nt Be_50 D= 449.80 S= 448.35 S 454,50 T 1,50 S 454,10 T 1,90 63,96 m - DN 200 PP - 7,94 o/o 63,96 m - DN 150 PP - 7,94 o/o 150 PP - 4,21 o/o DN 200 PP - 3,59 o/o S 443,10 T 1,90 S 444,20 T 1,50 VW 100 nb VW 125 nb 4.00 4.00 1 2 E,D,H 3.00 3.00 4 5.50 5.00 17.99 19.99 19.93 4.50 2.00 3 10.00 1.50 E,D,H 6.00 5.00 6.00 5.00 6.00 5.00 17.54 13.50 10.63 10.00 4.00 4.00 9.67 17.43 17.94 6.50 4.50 4.50 2.00 50 4.50 50 4.50 1.50 2.00 4.50 50 2.00 6.00 6.00 4.50 0.50 2.00 4.00 6.00 9.67 2.84 12.01 50 E,D,H E,D 4.50 4.50 10.00 10.00 10.00 1.50 4.50 1.50 2.10 14.22 1.00 6.00 Planungsgebietsgrenze Baugrenzen Zeichenerklärung Geplante Grundstücksgrenzen bestehende Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Öffentlicher Müllabholplatz Allgemeines Wohngebiet WA Öffentliche Verkehrsflächen Öffentliche Grünfläche Private Grünfläche Höhenlinien Landschaftsschutzgebiet Grundstücksflächen Baufensterflächen Garage Standortempfehlung Neu Feldschuppen Abbruch Garage Bestand BF FH GF Hauptgebäude mit Hauptfirstrichtung Neu* TH Einzelhaus, Doppelhaus, Hausgruppe E,D,H Von jeglicher Bebauung freizuhalten Hauptgebäude mit Hauptfirstrichtung Bestand max. Firsthöhen max. Traufhöhen Ausgleichsfläche Schmutzwasserkanal Neu Oberflächenwasserkanal Bestand Oberflächenwasserkanal Neu Mischwasserkanal Bestand Wasserleitung Neu Wasserleitung Bestand Bauweise zulässige Dachneigungen Baumassenzahl Geschossflächenzahl GFZ Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung Zahl der Vollgeschosse GF BF TH FH 1 2 3 4 * siehe auch Ausnahme unter C 1.2 (Drehung um 90°) Gebäudenummerierung 1 - 4 1366.16 714.14 1841.00 1158.79 584.53 291.27 930.09 521.34 465.10 468.00 467.50 470.10 458.00 460.00 459.00 461.50 ENTWURF H/B = 297.0 / 750.0 (0.22m²) o 0.8 II ° Öffentlich Ausgelegen Genehmigt M. 1:500 Der Bürgermeister: Straßen- und Baugrenzenplan Planung Gemeinde Hohentengen a. H. Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN "Hanfwiesen" im Ortsteil Bergöschingen Als Satzung beschlossen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13 b BauGB Hohentengen im Mai 2022 Stand 03. Mai 2022 22.07 / 1 TEL:07742/92440, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE 9 Whs 1 Whs 3 Whs Gar Schu Wirtg Wirtg 18 Whs hr-St Wirtg 54 54/1 GFLF 51/1 GFW W 75/1 GFW GFW 30 Gr 54/3 Ø 300 80‰ → Ø300 Ø250 45‰ -> 45‰ -> Ø 250 80‰ → Be 56 TR D = 458.79 S = 456.93 Be_56 D= 458.79 S= 456.93 Planungsgebietsgrenze Baugrenzen Zeichenerklärung Geplante Grundstücksgrenzen bestehende Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Öffentlicher Müllabholplatz Allgemeines Wohngebiet WA Öffentliche Verkehrsflächen Öffentliche Grünfläche Private Grünfläche Höhenlinien Landschaftsschutzgebiet Grundstücksflächen Baufensterflächen Garage Standortempfehlung Neu Feldschuppen Abbruch Garage Bestand BF FH GF Hauptgebäude mit Hauptfirstrichtung Neu* TH Einzelhaus, Doppelhaus, Hausgruppe E,D,H Von jeglicher Bebauung freizuhalten Hauptgebäude mit Hauptfirstrichtung Bestand max. Firsthöhen max. Traufhöhen Ausgleichsfläche Schmutzwasserkanal Neu Oberflächenwasserkanal Bestand Oberflächenwasserkanal Neu Mischwasserkanal Bestand Wasserleitung Neu Wasserleitung Bestand Bauweise zulässige Dachneigungen Baumassenzahl Geschossflächenzahl GFZ Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung Zahl der Vollgeschosse GF BF TH FH 1 2 3 4 * siehe auch Ausnahme unter C 1.2 (Drehung um 90°) Gebäudenummerierung 1 - 4 1366.16 714.14 1841.00 1158.79 584.53 291.27 930.09 521.34 465.10 468.00 467.50 470.10 458.00 460.00 459.00 461.50 ENTWURF H/B = 297.0 / 750.0 (0.22m²) Öffentlich Ausgelegen Genehmigt M. 1:500 Der Bürgermeister: Straßen- und Baugrenzenplan Planung Gemeinde Hohentengen a. H. Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN "Hanfwiesen" im Ortsteil Bergöschingen Als Satzung beschlossen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß §13 b BauGB Hohentengen im Mai 2022 Stand 03. Mai 2022 22.07 / 1 TEL:07742/92440, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE HÖHENBEZUGSPUNKT = 460.27 m ü.NN HÖHENBOLZEN IN MAUER HÖHENBEZUGSPUNKT = 446.61 m ü.NN HÖHENBOLZEN IN MAUER L 27/1 Weg 55/1 GFW 74/1 472/1 S Gr Gr 727 Gr 729 Gr 20 Whs 5 5 7 Whs 9 Whs 6 1 Whs 3 Whs Gar Gar Gar Gar Gar Schu 20a Schu Schu Schu 11 Schu Schu Wirtg Küssaburgstraße Whs Whs 1 Whs Wirtg 18 Whs 9 a Whs 9 Whs Schr-St Whs Gar 3 Whs Wirtg Gr 723 Geh Geh Gr 722 845 GFW GFW 847 GFW 27/2 GFW 846/2 GFW 846/1 GFW 846 GFLF 54 54/1 GFLF 51/1 GFW 74 27 GFW GFW GFW GFLF Gr 75/1 GFW GFW 30 Gr 54/3 71/1 725 726 724 Gr Gr Hanfwiesen 837 Gr Gr 843 836 Hanfwiesen 33 839 841 Gr K 6575 GEHWEG 841/1 Gr 842 GFW Gr Weilerstraße 56 838 Seilerreben 836 440 445 450 455 465 470 460 450 445 460 Be TR Be Ø 300 80‰ → 10,55 m DN 200 PP SK06 SK07 SK03 Ø300 Ø250 <- 30‰ Ø250 573‰ -> Ø250 6.2‰ -> Ø250 45‰ -> 45‰ -> Ø 100 da50 RK05 10,50 m RK07 Ø 250 80‰ → RK13 D 456,00 DN 1000 SK06 D 456,00 DN 1000 RK12 D 445,70 DN 1000 S= 437.53 D= 439.12 Be_52.1 SK07 D 445,00 DN 1000 Be 56 TR D = 458.79 S = 456.93 best. Leitung Anschluss an Be_52 D= 446.52 S= 445.02 D= 447.89 S= 446.43 Be_51 RK04 D 443,40 DN 1000 S 441,10 T 2,30 Be_56 D= 458.79 S= 456.93 SK04 D 445,00 DN 1000 DN 200 PP 15,67 m SK05 20,00 m RK04 19,93 m SK01 D 437,45 DN 1000 S 434,95 T 2,50 DN 200 PP 19,93 m SK02 RK06 D 445,00 DN 1000 15,38 m <- 40‰ Ø250 SK04 19,70 m DN 200 PP Ø 100 RK13 RK05 D 443,70 DN 1000 D 443,70 DN 1000 SK03 RK06 SK02 D 443,40 DN 1000 S 440,70 T 2,70 D 437,45 DN 1000 S 435,85 T 1,60 RK03 RK12 Neuer Hydrant Be_50 D= 449.80 S= 448.35 RK07 D 451,00 DN 1000 SK05 D 451,00 DN 1000 S 454,50 T 1,50 S 454,10 T 1,90 63,96 m - DN 200 PP - 7,94 o/o S 449,50 T 1,50 S 449,10 T 1,90 40,89 o/o S 443,10 T 1,90 S 443,50 T 1,50 41,73 o/o 6,84 o/o S 442,20 T 1,50 11,58 o/o DN 200 PP 63,96 m - DN 150 PP - 7,94 o/o DN 300 PP 6,95 o/o S 441,80 T 1,90 11,52 o/o 31,85 m - DN 150 PP - 4,21 o/o 56,67 m - DN 200 PP - 3,59 o/o S 443,10 T 1,90 S 444,20 T 1,50 DN 200 PP 30,37 o/o DN 200 PP 27,73 o/o 16,60 m VW 100 nb VW 125 nb 4.00 4.00 1 2 E,D,H 3.00 3.00 4 5.50 5.00 17.99 19.99 19.93 4.50 2.00 3 10.00 1.50 E,D,H 6.00 5.00 6.00 5.00 6.00 5.00 17.54 13.50 10.63 10.00 4.00 4.00 15.00 9.67 17.43 17.94 6.50 4.50 4.50 2.00 50 4.50 50 4.50 1.50 2.00 4.50 50 2.00 6.00 6.00 4.50 0.50 2.00 4.00 6.00 9.67 2.84 12.01 50 3.00 E,D,H E,D 4.50 4.50 4.50 10.00 10.00 10.00 10.00 1.50 4.50 1.50 2.10 14.22 1.00 5.00 6.00 Planungsgebietsgrenze Baugrenzen Zeichenerklärung Geplante Grundstücksgrenzen bestehende Grundstücksgrenzen Entfallende Grundstücksgrenzen Öffentlicher Müllabholplatz Allgemeines Wohngebiet WA Öffentliche Verkehrsflächen Öffentliche Grünfläche Private Grünfläche Höhenlinien Landschaftsschutzgebiet Grundstücksflächen Baufensterflächen Garage Standortempfehlung Neu Feldschuppen Abbruch Garage Bestand BF FH GF Hauptgebäude mit Hauptfirstrichtung Neu* TH Einzelhaus, Doppelhaus, Hausgruppe E,D,H Von jeglicher Bebauung freizuhalten Hauptgebäude mit Hauptfirstrichtung Bestand max. Firsthöhen max. Traufhöhen Ausgleichsfläche Schmutzwasserkanal Neu Oberflächenwasserkanal Bestand Oberflächenwasserkanal Neu Mischwasserkanal Bestand Wasserleitung Neu Wasserleitung Bestand Bauweise zulässige Dachneigungen Baumassenzahl Geschossflächenzahl GFZ Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung Zahl der Vollgeschosse GF BF TH FH 1 2 3 4 * siehe auch Ausnahme unter C 1.2 (Drehung um 90°) Gebäudenummerierung 1 - 4 1366.16 714.14 1841.00 1158.79 584.53 291.27 930.09 521.34 465.10 468.00 467.50 470.10 458.00 460.00 459.00 461.50 ENTWURF H/B = 297.0 / 750.0 (0.22m²) 0.4 WA - o 0.8 II DN 15° - 40°

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB für das Gebiet „Hauptstraße / Riedbach“, OT Hohentengen Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 12.05.2022 in öffentlicher Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hauptstraße / Riedbach“, OT Hohentengen gemäß § 74 LBO als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Hohentengen: Flst.-Nr. 560/4, Flst.-Nr. 559/2, Flst.-Nr. 559 (Teilbereich) Maßgeblich für den Geltungsbereich ist der Straßen- und Baugrenzenplan vom 03. Mai 2022. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hauptstraße / Riedbach“ tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan samt örtlichen Bauvorschriften kann einschließlich der Begründung bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstr. 4, Zimmer 9/2, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan samt örtlichen Bauvorschriften und die Begründung einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Nach § 4 Abs. 4 GemO und § 4 Abs. 5 GemO gelten Satzungen – sofern sie unter der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund von Ermächtigungen in der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zustande gekommen sind – ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

Nr. 10 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Seite 5 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde Hohentengen a. H. unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Hohentengen a.H., 25.05.2022 Der Bürgermeister: gez. Benz Öffentlich Ausgelegen Genehmigt Planung Gemeinde Hohentengen a. H. Als Satzung Beschlossen Rechtskräftig nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 1 BauGB in Vereinbarung mit § 4 GemO am Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 3 BauGB durch die Bekanntmachung vom Hohentengen a. H., Der Bürgermeister: nach § 10 Abs. 2 und 3 BauGB INGENIEURBÜRO ELMAR MAIER, DIPL.-ING. BAUWESEN TEL:07742/92440, INFO@BAUINGENIEUR-MAIER.DE KIRCHSTRASSE 9 / 79801 HOHENTENGEN AM HOCHRHEIN vorhabenbezogener Bebauungsplan M. 1:500 Der Bürgermeister: Straßen- und Baugrenzenplan 21.04 / 1 "Hauptstraße/ Riedbach" im Ortsteil Hohentengen im beschleunigten Verfahren nach §13 a BauGB Hohentengen im Mai 2022 Stand 03. Mai 2022 P 3 P 4 P 5 P 6 P 7 P 8 P 9 P 10 P1 P2 St 4 St 5 St 6 St 1 St 2 St 3 St 7 St 8 St 9 P 11 P 12 P 21 P 22 P 19 P 20 P 16 P 17 P 18 P 13 P 14 P 15 St 11 St 12 St 10 St 15 St 13 St 14 St 16 St 17 St 18 1.00 2.30 2.30 2.50 2.50 6.00 1.25 6.00 2.30 2.30 2.50 2.50 2.50 2.50 5.00 70.00 70.00 FFH Gewässerrandstreifen Spielplatz 104 m² 28.38 47.81 20.73 5.00 3.50 4.50 18.50 7.205 14.00 2.50 1.70 5.00 6.50 5.00 2.00 5.50 11.45 5.50 2.00 5.00 7.00 5.00 1.80 0.50 4.50 18.50 4.90 23.10 Ø 400 10 ‰ -> Ho_3563 C D = 371.01 S = 368.31 Ø 300 4.4 ‰ -> Ho_3563 E S = 368.55 Ø 300 -> Zeichenerklärung Planungsgebietsgrenze Gewässerrandstreifen Riedbach Landschaftsschutzgebiet Private Verkehrsflächen Öffentliche Verkehrsflächen Baugrenzen Geplante Grundstücksgrenzen bestehende Grundstücksgrenzen Mischgebiet Mi Sichtdreieck FFH - Gebiet Carport Neu Gebäude Neu Garage Bestand Gebäude Bestand Spielplatz Schmutzwasserkanal Bestand Grundflächenzahl GRZ Art der baulichen Nutzung zulässige Dachneigungen Bauweise Zahl der Vollgeschosse Geschossflächenzahl GFZ offener Stellplatz P 1 - 22 Carport Stellplatz St 1 - 18 HGr. Hausgruppe Schmutzwasserkanal Neu Versickerungsmulde FFH o 0.4 Mi III 1.2 DN 2° - 10° N H/B = 594 / 841 (0.50m²)

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Bekanntmachung Bekanntgabe der Kenntnisnahme des Gemeinderates über die Erstellung des Beteiligungsberichts der Gemeinde Hohentengen amHochrhein für das Rechnungsjahr 2020 sowie dessen öffentliche Auslegung (§ 105 Abs. 3 GemO) In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.05.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen a.H. die Erstellung des Beteiligungsberichtes für das Berichtsjahr 2020 zur Kenntnis genommen. Gemäß § 105 Abs. 2 GemO hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen Sie unmittelbar oder mit mehr als 50 von Hundert mittelbar beteiligt ist, zu erstellen. Der Beteiligungsbericht liegt in der Zeit von Freitag, 27. Mai 2022 bis Montag, 6. Juni 2022 (je einschließlich) während der üblichen Dienstzeiten bei der Gemeindeverwaltung Hohentengen a.H., Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a.H., Zimmer 4-2, zur Einsicht für Jedermann aus. Der Bürgermeister gez. Benz Gemeinde Hohentengen am Hochrhein – Landkreis Waldshut Satzung über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein am 19.05.2022 folgende Satzung über die Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlings-unterkünfte vom 12. November 2015 mit Änderungssatzungen vom 27.04.2017, 18.05.2017, 17.05.2018, 13.09.2018, 02.05.2019, 14.05.2020 sowie 20.05.2021 beschlossen: § 1 Der bisherige Text des § 13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Wird aufgehoben und erhält folgende Fassung: (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist der überlassene Wohnplatz. (2) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt für die Unterkunft Oberdorfstraße 2, 79801 Hohentengen a.H. eine Person 430,72 € je Wohnplatz und Kalendermonat

Nr. 10 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Seite 7 die Unterkunft Hauptstraße 15 a, 79801 Hohentengen a.H. eine Person 169,81 € je Wohnplatz und Kalendermonat zwei Personen in familiärer Gemeinschaft 339,62 € für zwei Wohnplätze je Kalendermonat drei Personen in familiärer Gemeinschaft 509,43 € für drei Wohnplätze je Kalendermonat vier Personen in familiärer Gemeinschaft 679,24 € für vier Wohnplätze je Kalendermonat fünf Personen in familiärer Gemeinschaft 849,05 € für fünf Wohnplätze je Kalendermonat sechs Personen in familiärer Gemeinschaft 1.018,86 € für sechs Wohnplätze je Kalendermonat sieben Personen in familiärer Gemeinschaft 1.188,67 € für sieben Wohnplätze je Kalendermonat c.) die Unterkunft Dorfstraße 36, 79801 Hohentengen a.H. eine Person 198,92 € je Wohnplatz und Kalendermonat (3) Bei der Errechnung der Gebühr nach Absatz 2 nach Kalendertagen, wird für jeden Tag der Benutzung 1/30 der monatlichen Gebühr zugrunde gelegt. § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.06.2022 in Kraft. Hinweis über die Verletzung von Verfahrens- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn Sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hohentengen am Hochrhein, den 19.05.2022 Der Bürgermeister gez. Benz

Seite 8 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Öffentliche Bekanntmachung Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Holzbearbeitung und -lagerung Unterertel, KadelburgEttikon“, Grundstück Flst. Nr. 492/1 (Teilbereich) der Gemarkung Kadelburg mit örtlichen Bauvorschriften Das Landratsamt Waldshut hat die vom Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg am 14.07.2021 in öffentlicher Sitzung im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Holzbearbeitung und -lagerung Unterertel, Kadelburg-Ettikon“, Grundstück Flst. Nr. 492/1 (Teilbereich) mit örtlichen Bauvorschriften der Gemarkung Kadelburg beschlossene punktuelle Flächennutzungsplanänderung mit Bescheid vom 21.04.2022 AZ 3120/621.31 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der abgebildete Lageplan in der Fassung vom 29.06.2021 maßgebend. Das Gebiet ist von landwirtschaftlichen Nutzflächen begrenzt. Östlich grenzt der Recyclinghof des Landkreises und südlich dessen Zufahrt „Unterer Riedäcker“ sowie eine Bauschuttrecyclinganlage an das Plangebiet an. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung in den Rathäusern der Gemeinden Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg und der Gemeinde Hohentengen, Kirchstraße 4, 79801 Hohentengen a. H. während der üblichen Dienststunden eingesehen

Nr. 10 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Seite 9 werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). Weiterhin kann die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Küssaberg (www. https://www.kuessaberg.info/service/rathaus-politik/bauleitplanung.de) und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, Genehmigung oder de Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Küssaberg, den 25.05.2022 Martin Benz Verbandsvorsitzender Die Befragungen des Zensus 2022 sind gestartet Etwas mehr als zehn Prozent der Bevölkerung (etwa 10,3 Millionen Personen) werden in einem kurzen, persönlichen Interview befragt. Die persönlichen Befragungen starteten am 16. Mai 2022. Die ehrenamtlichen Interviewerinnen und Interviewer kündigen sich schriftlich an. Zum vereinbarten Termin zeigen diese einen offiziellen Erhebungsbeauftragten-Ausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vor. Das persönliche Interview dauert etwa fünf bis zehn Minuten und kann kontaktarm an der Haustür erfolgen. Die Interviewerin beziehungsweise der Interviewer darf nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch Ihre Wohnung oder Ihr Haus betreten.

Seite 10 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Beim Zensus gibt es eine Auskunftspflicht Alle Bürgerinnen und Bürger müssen bei den Befragungen des Zensus Auskunft geben. Wer für den Zensus ausgewählt wurde, ist zur Teilnahme verpflichtet. Dies ist gesetzlich durch das Zensusgesetz 2022 vorgegeben und für die benötigte hohe Genauigkeit und Qualität der Ergebnisse erforderlich. Die Ergebnisse des Zensus sind für Deutschland höchst relevant Die Ermittlung der Bevölkerungszahl durch den Zensus, ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche Regelungen. Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf www.zensus2022.de. Dort finden Sie auch Musterfragebogen zu den Befragungen des Zensus 2022. Gemeinde Hohentengen am Hochrhein Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Raumpflegepersonal (m/w/d) für die Turn- und Mehrzweckhalle Hohentengen und für das Bürgerhaus Lienheim Hilfskraft (m/w/d) für die Essensausgabe und Betreuung der Kinder beim Mittagessen in der Kindertagestätte „Wunderfitz“ Hohentengen Die Tätigkeiten können im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, bei Interesse auch als versicherungspflichtige Beschäftigung, ausgeübt werden. Haben Sie Interesse und wollen sich zunächst näher informieren? Für nähere Informationen setzen Sie sich mit Hauptamtsleiterin Tanja Würz in Verbindung: Rathaus, Zimmer 10, Telefon 0 77 42 / 853-20 oder E-Mail: hauptamt@hohentengen-ah.de. Bewerbungen richten Sie bitte an das Bürgermeisteramt, Kirchstr. 4, 79801 Hohentengen a.H.

Nr. 10 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Seite 11 Mit einer Feier im Gemeindebauhof im Kreise seiner Kollegen, Bürgermeister Martin Benz und Verwaltungsmitarbeiter wurde Markus Gampp für 25 Jahre treu geleistete Arbeit im öffentlichen Dienst geehrt. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Warnung vor neuer Betrugsmasche Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) BadenWürttemberg wurde von mehreren Bürgerinnen und Bürgern darüber informiert, dass sie auf ihren privatenMobilfunkgeräten angerufen wurden. Mit einer Bandansage einer angeblichen Strafverfolgungsbehörde wird dem Angerufenen suggeriert, dass die Sperrung der Sozialversicherungsnummer drohe. Um dies zu verhindern, könne man sich per Menüwahl zu einem persönlichen Ansprechpartner bei der DRV weiterverbinden lassen. Die DRV Baden-Württemberg warnt eindringlich vor solchen Anrufen. Eine Sperrung von Sozialversicherungsnummern oder -daten wird niemals vorgenommen. Ebenso kontaktiert der gesetzliche Rentenversicherungsträger seine Kundinnen und Kunden nicht in dieser Form. Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn amTelefon die sofortige Überweisung von Geldbeträgen gefordert wird. In solchen Fällen sollte man auf jeden Fall sofort die Polizei informieren.

Seite 12 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Zur Sicherheit bietet die DRV Baden-Württemberg unter seiner kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 24 die Möglichkeit, Unsicherheiten zu klären. Weitere Methoden der Betrüger sowie Verhaltenstipps bietet der kostenlose Flyer »Vorsicht Trickbetrüger«. Dieser kann heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Rentenantrag nicht vergessen Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht automatisch überwiesen, hierfür ist ein Antrag notwendig. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg hin. Personen, die ihr individuelles Rentenalter erreichen und in Rente gehen wollen, sollten rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einen Antrag stellen. Am einfachsten geht dies bequem von zu Hause aus über die Online-Dienste der DRV unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Wer Hilfe benötigt, kann bei der Ortsbehörde seines Rathauses oder bei der DRV Baden-Württemberg anrufen und sich telefonisch unterstützen lassen. Wer den Antrag persönlich vor Ort bei der Ortsbehörde oder bei der DRV stellen möchte, braucht hierfür einen Termin. Neben dem Antrag benötigt die DRV die Angabe über das aktuelle Kranken- und Pflegeversicherungsverhältnis, die Steueridentifikationsnummer sowie die Bankdaten des künftigen Rentenempfängers. Ob weitere Unterlagen eingereicht werden müssen, ist davon abhängig, ob in der Vergangenheit eine Kontenklärung stattgefunden hat, bei der alle rentenrelevanten Versicherungszeiten geklärt wurden. Mehr Informationen rund um die einzelnen Altersrenten enthält die kostenlose Broschüre »Die richtige Altersrente für Sie«. Die Broschüre kann von der Internetseite www. deutsche-rentenversicherung-bw.de heruntergeladen oder als Papierversion bestellt werden (Telefon: 0721 825-23888 oder E-Mail: presse@drv-bw.de). Gemeinschaftsschule Rheintal Bilder von Schülerinnen und Schülern ausgestellt Für die 9. grenzüberschreitende Kulturnacht malten Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Rheintal großformatigeMaskenbilder. Belohnt wurden sie mit einer Einladung zur Eröffnungsfeier der Veranstaltung in Bad Zurzach. Anschließend gab es eine Freifahrt mit dem Zug, gezogen von einer Dampflok, und einen Imbiss. Die Kinder genossen den Tag sehr. Beachtung fand auch die Beteiligung neuer Mitschülerinnen aus der Ukraine.

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Seite 14 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Lehrgang gegen das Vergessen - Jüdisches Leben in der Region Im Rahmen des Geschichtsunterrichts begaben sich die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 der GMS Rheintal auf die Spuren jüdischen Lebens in Tiengen. Die Schülerinnen und Schüler setzten sich bereits im Unterricht mit dem Thema Nationalsozialismus auseinander.

Nr. 10 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Seite 15 Herr Gebhard Kaiser, Vorsitzender des Freundeskreis Jüdisches Leben in Waldshut, führte die Schülerinnen und Schüler durch die Tiengener Altstadt. Der Rundgang führte an vielen Plätzen vorbei, die viele von uns jeden Tag durchlaufen. Die Geschichte der jüdischen Bürger, die in Tiengen beheimatet waren, wurde in einem 90-minütigen Rundgang an den Stationen: Schloss, Schandmauer, Synagoge, Mikwe (Frauenbad), Jüdische Schule, Jüdische Druckerei, jüdische Geschäfte und an diversen Stolpersteinen aufgearbeitet. Auch über das Erwerbsleben der Juden am Hochrhein sowie über das Schicksal der jüdischen Geschäftsleute in der Zeit des Nationalsozialismus wurden den Schülerinnen und Schüler näher gebracht. Die GMS Rheintal bedankt sich ganz herzlich für den wissenswerten Vormittag. Ihr packt das! Ab dem 17. Mai finden für die Haupt- und RealschülerInnen die Abschlussprüfungen statt. Das Kollegium der GMS Rheintal wünscht allen Prüflingen viel Erfolg im Endspurt. Mehr Arten im Garten Ein Zuhause für Wildbienen: Einsteigermodelle Stängel, Halme und Röhren Das brauchen Sie: Hohle Pflanzenstängel, z. B. Schilfhalme oder Bambusstangen (aus dem Baumarkt), oder markhaltige Stängel von Holunder, Disteln oder Brombeere. So wird es gemacht: Kürzen Sie die Materialien mit der Gartenschere oder einer Säge (Bambus) auf eine Länge von 10 bis 20 cm. Bündeln Sie die hohlen Stängel für die Hohlraumbewohner mit Draht oder füllen Sie diese waagerecht in einen kleinen Holzkasten oder eine leere Blechdose. Die markhaltigen Stängel sollten vertikal angebracht werden. Denn in der freien Natur suchen die Besiedler aufrechte, einzeln stehende Pflanzenstängel auf, in die sie selbst Gänge nagen können. Tipp: Bei der Verwendung von Bambusabschnitten sollte die geschlossene Seite mit den „Knoten“ hinten liegen (als natürlicher Abschluss). Als Ausgangsmaterial kann imHerbst Schnittgut aus dem Garten dienen. Lassen Sie aber unbedingt einen Teil der Stauden stehen. Die abgestorbenen Pflanzenteile sind imWinter wichtig für nützliche Insekten, Spinnen und die Vogelwelt.

Seite 16 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Holzscheibe und Kantholz Das brauchen Sie: Holzscheibe, Kantholz, Ast oder Holzbrett aus abgelagertem und unbehandeltem, einheimischem Hartholz (Eiche, Obsthölzer, etc.), Bohrer oder Standbohrer, Schleifpapier, Draht und Schrauben Bei Bohrungen ins Stirnholz entstehen oft Risse. Diese Bohrgänge werden von Wildbienen eher gemieden, da hier Feuchtigkeit und Parasiten eindringen und die Brut schädigen können. Daher besser in das Längsholz bohren, also so, als würde man in einen Stamm von der Seite ein Loch bohren. So wird es gemacht: Bohren Sie in die Hartholzblöcke Löcher unterschiedlicher Durchmesser von zwei bis zehn Millimeter und mindestens sechs bis zehn Zentimeter Tiefe. Bevorzugen Sie dabei die Durchmesser von zwei bis sechs. Nutzen Sie die gesamte Bohrerlänge, aber achten Sie darauf, die Holzscheibe nicht zu durchbohren. Lassen Sie zwischen den einzelnen Bohrungen einen Abstand von zwei Zentimetern. Am ordentlichsten und einfachsten ist es, wenn Sie hierfür einen Standbohrer verwenden. Schmirgeln Sie die Öffnungen zum Schluss glatt, damit sich die Bienen nicht verletzen. Jetzt aus Draht und Schrauben einen Haken anbringen oder anderweitig befestigen. Die Nisthilfen sollen nicht frei baumeln. Bürgernetzwerk Hohentengen Miteinander … Füreinander … in Hohentengen Der Bereich Nachbarschaftshilfe wächst stetig: Wir unterstützen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde im Alltag z.B. mit Fahrdiensten. Zusätzliche Helfer sind uns jederzeit willkommen. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, um die Möglichkeiten und Vorgaben zu klären. Speziell für Angebote zur Freizeitgestaltung in der Pflegewohngemeinschaft Pfarrwiese werden aktuell Interessierte gesucht, die sich einbringen möchten. Z.B. für einen Spaziergang, gemeinsame Spiele, Handarbeiten, Gespräche und Gesellschaft für die Bewohner. In der Flüchtlingshilfe arbeiten wir mit dem Helferkreis zusammen und stehen auch hier gerne zur Kontaktaufnahme zur Verfügung, wenn Sie den Helferkreis unterstützen möchten. Die Krabbelgruppe trifft sich immer Donnerstag 10:00 – 11:00 Uhr imBlockhuus. Neu ist unsere Kleinkindgruppe am Dienstag 15:30 bis 16:30 Uhr. Anmeldungen bei der Gruppenleitung oder über das Bürgernetzwerk.

Nr. 10 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Seite 17 Des weiteren gibt es einen Seniorentreff, der unter demMotto „plaudern, gesellig sein und spielen“ im Blockhuus zusammenkommt. Nächster Termin ist Samstag, 28.5.2022 von 14:00 bis 17:00 Uhr. Anmeldungen bitte bei Herrn Kopp 07742 - 6133 Der Freundeskreis Kleindenkmäler trifft sich regelmäßig zum Austausch im Blockhuus, am 2. Montag im Monat. Nächster Termin ist der 13.6.2022, 20:00 Uhr. Interessierte sind immer herzlich willkommen. Die Handarbeitsgruppe trifft sich in der Cafeteria vom Seniorenwohnen im Hansengel. Dienstags um 14:30 Uhr – alle zwei Wochen – nächster Termin ist der 7.6.2022 Weitere Informationen zuMitgliedschaft, Terminen, Angeboten und den laufenden Projekten finden Sie auf unserer Homepage www.buergernetzwerk.hohentengen.net Gerne können Sie sich auch persönlich mit uns in Verbindung setzen: Vorsitzender René Manthey, 0173 / 6 71 77 43, buergernetzwerk@hohentengen.net Vorankündigung Freiwillige Feuerwehr Lienheim Alteisensammlung am 11.06.22 in allen Ortsteilen der Gemeinde Hohentengen Nicht gesammelt werden: Kühlgeräte, Altbatterien, Altautos Das Sammelgut muss bis Samstagmorgen, 7:00 Uhr, deutlich sichtbar am Straßenrand stehen! Alle Straßen werden nur einmal angefahren! Größere Mengen können ab Mittwoch 08.06.22 unter Tel. 0 77 42 / 59 29 angemeldet werden. ➢ Dies ist die einzige Alteisensammlung durch die FFW Lienheim im Jahr 2022 Agentur für Arbeit Familienkasse Online-Kindergeldantrag ohne Ausdrucken und Unterschrift – dank ELSTER-Zertifikat. Ab sofort kann Kindergeld nach der Geburt eines Kindes mittels ELSTER-Zertifikat rein elektronisch beantragt werden. Das somit papierlose Verfahren fördert den weiteren Bürokratieabbau, die Nachhaltigkeit und reduziert Kosten. Bisher war es für Kundinnen und Kunden der Familienkasse der BA bereits möglich, einen Kindergeldantrag für ihr neugeborenes Kind über das Internetportal online auszufüllen – allerdings musste dieser dann ausgedruckt und unterzeichnet eingereicht werden.

Seite 18 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Nun macht es die Familienkasse gemeinsam mit dem bayerischen Landesamt für Steuern möglich, mittels ELSTER-Zertifikat den Antrag auf Kindergeld ohne Ausdruck und händische Unterschrift zu stellen. Somit erfolgt die Übertragung des Kindergeldantrages vollständig elektronisch. ELSTER wird schon seit Jahren erfolgreich bei der digitalen Übermittlung der Einkommensteuererklärung eingesetzt. Mit diesem Angebot erreicht die Familienkasse einen weiteren Abbau von Bürokratie und unterstützt Familien durch einen digitalen und weniger aufwendigen OnlineAntrag. Die Nutzung von ELSTER ist jedoch optional – Der Antrag auf Kindergeld bei Geburt kann auch ohne dieses Zertifikat weiterhin online ausgefüllt und dann in Papierform unterschrieben eingereicht werden. Gut zu wissen: Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden und bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung der vertraulichen Kundendaten. Infos auf www.elster.de. Alle aktuellen Informationen rund umKindergeld sowie zumKinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de. Sammeltermine Blaue Tonne 20. Mai 2022 Gelber Sack 01. Juni 2022 Restmüll 02. Juni 2022 Biotonne 10. Juni 2022 Sämtliche Leerungstermine sind auch über die Homepage des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft www.abfall-landkreis-waldshut.de und über die kostenlose Abfall-App abrufbar. Öffentliche Küssaburgführung Der Küssaburgbund e.V. bietet am Sa. 28.05.2022 um 16.00 Uhr seine nächste öffentliche Küssaburgführung an. Treffpunkt: AmEnde des Parkplatzes vomGasthaus Küssaburg; Kosten: 7,00 € p./P. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Nr. 10 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Seite 19 Touristinfo AUF DIE RÄDER, FERTIG, LOS! Stadtradeln Hohentengen ist dieses Jahr auch dabei Wir machen mit beim STADTRADELN 2022! Gemeinsam mit dem Landkreis Waldshut werden wir mit weiteren 16 Gemeinden aus dem Landkreis vom 18.06.2022 bis zum 08.07.2022 an der internationalen Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnis teilnehmen. Ziel dieser Aktion ist es, Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, möglichst viel Fahrrad zu fahren und Kilometer zu sammeln - egal ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder in der Freizeit. Auch wir möchten uns dieser Challenge stellen und ein starkes Zeichen für den Klimaschutz und die Radverkehrsförderung in unserer Gemeinde setzen. Jeder Kilometer zählt, erst recht, wenn man ihn sonst mit dem Auto zurückgelegt hätte! Der Spaß am gemeinsamen Fahrradfahren steht dabei ganz klar an erster Stelle – und wer weiß, vielleicht wird das Radeln nach dieser Aktion bei vielen einen größeren Platz im Alltag einnehmen. Mitmachen können alle, die in der Gemeinde Hohentengen wohnen, hier arbeiten oder einem Verein angehören. Dabei kann man selbst unter www.stadtradeln.de/hohentengen ein Team gründen (z.B. Schulklassen, Vereine, Familien, Unternehmen oder Freundeskreise), sich einem bestehenden Team anschließen, aber auch als Einzelperson im „offenen Team“ der Gemeinde Hohentengen mitfahren. Für diejenigen, die sich nicht online registrieren möchten, besteht die Möglichkeit, sich über die Gemeindeverwaltung anzumelden. Die geradelten Kilometer können während den Aktionswochen online über stadtradeln. de, per STADTRADELN-App, oder per wöchentlichen Erfassungsbogen manuell erfasst werden. Wo die Kilometer geradelt werden, spielt dabei keine Rolle - denn Klimaschutz kennt bekanntlich keine Grenzen. Am Ende der Aktion wird vom Landkreis Waldshut die radelaktivste Gemeinde prämiert. Auch die Gemeinde Hohentengen wird dank der Zusammenarbeit mit Bike Store Rehm und Schneider Bikes in verschiedenen Kategorien Preise vergeben und eine kleine Abschlussveranstaltung für alle Teilnehmer mit dem Radsportverein Lienheim organisieren. Infos finden Sie unter: www.stadtradeln.de/hohentengen oder auf unserer Homepage www.hohentengen.de. unter „Aktuelles“ Ihre Fragen rund um STADTRADELN beantwortet Ihnen gerne: Gemeinde Hohentengen, Touristinfo, Birgit Zimmermann Telefon Nr. 07742 853-50, E-Mail: touristinfo@hohentengen-ah.de

Seite 20 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam in die Pedale zu treten und sind gespannt, wie viele Kilometer wir zusammen bekommen! Geführte SUP Tour, Sonntag, 19. Juni 22 mit der Tauchschule Hochrhein Treffpunkt: 9:30 Uhr Schwimmbad Lienheim Von Lienheim aus werden wir mit einemBus und den Boards imAnhänger zur Einstiegsstelle nach Eglisau gebracht. Unsere Guides „Friedrich“ und „Daniel“ werden uns auf der Tour begleiten – diese geht flussabwärts bis zum Kraftwerk in Herdern. Dort wartet der Verkehrsverein mit „Kaffee und Gipfeli“ für eine kleine Stärkung. Anschließend tragen wir unser Board dann ein paar Meter, um unterhalb des Kraftwerks wieder einzusteigen. Vorbei in Hohentengen am Schwimmbad, unter der Brücke Kaiserstuhl mit Blick auf dem Brückenpatron und das Schloss Rötteln. Die Tour führt uns an das wunderschön gelegene Schwimmbad in Lienheim, wo Sepp mit einem leckeren Essen (Braten mit Spätzle und Salat) auf uns wartet. Für die Tour: Name und Handynummer muss am SUP sein, Schwimmwestenpflicht während der Tour! Kosten pro Pers: Tour inkl. Transport, Essen und 1 Getränk: 28,-- € Verleih von SUP´s auf Anfrage und extra Kosten Wir beschränken die Teilnehmerzahl auf 16 Personen. Bitte um Anmeldung bis zum 15.06.2021 in der Tourist Info Tel. 0 77 42 / 853-50, Bezahlung direkt bei Anmeldung. Wichtig: Teilnahme auf eigene Gefahr! Wanderung mit dem Schwarzwaldverein Losttetten e.V. Traumlandschaften zwischen Schnebelhorn und Nagelfluh Am 04.06.2022 sind der Schwarzwaldverein und Gäste im Toggenburg unterwegs. Diese familiengeeignete und mittelschwere Tour beginnt in Libingen, führt uns über Unterstein und die Meiersalp zum Schnebelhorn. Schindelhorn, Schindelegg, der Rütispitz und das Chrüzegg (Einkehr möglich) sind weitere Stationen. Von dort aus geht es bergab über die Chrüzeggalb am Bach entlang, vorbei an der Hohlgrotte, wo die Möglichkeit zum Grillen besteht (falls Holz vorrätig)und zurück zum Ausgangspunkt nach Libingen. Wanderführer: G. Vedder, Tel. 07745-488 9687 und G. Haberstock, Tel. 07745-91037 oder 0171-6055887 Treffpunkt I 08:00 Uhr – oberer Hallenparkplatz Lottstetten Rückkehr: 18:00-20:00 Uhr Info zur Tour: 730 hm Auf- und Abstieg, Länge 15 km, Gehzeit ca. 5,5 Stunden, Trittsicherheit, Rucksackverpflegung und genug zum Trinken, Stöcke, Sonnenschutz, Fahrgemeinschaften, nicht kinderwagentauglich Anmeldung: wegen Organisation

Nr. 10 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Seite 21 Altersjubilare Monat Juni 2022 5.6 Helena Etspüler Hansengelstr. 18 Hohentengen 70 Jahre 8.6 Berta Schäuble Schaffhauser Str. 18 Günzgen 70 Jahre 13.6 Inge Rometsch Hallauerstr. 8 Herdern 85 Jahre 18.6 Volker Jungmann Sonnenrain 6 Hohentengen 70 Jahre 30.6 Peter Draemann Oberdorfstr. 14 Herdern 80 Jahre Familienzentrum Hochrhein Aktuelle Angebote sind auf der Homepage des Familienzentrums eingestellt. FaZ-Café, täglich von 09.30-17.00 Uhr geöffnet, Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen. MOMO - Selbsthilfegruppe für Essstörungen Bei uns bist Du willkommen, so wie Du bist. Wir freuen uns über Deinen Besuch! jeden 2. und 4. Montag 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr Das aktuelle vielseitige, umfangreiche Angebot des Familienzentrums Hochrhein finden Sie auf der Homepage: www-faz-hochrhein.de, oder setzen Sie sich mit Frau Ulla Hahn in Verbindung: Tel. 07741/9679923, E-Mail: u.hahn@faz-hochrhein.de Fußballkalender Mittwoch, 25.05.22 18:00 E-Junioren SpVgg Wutöschingen : FC Hochrhein Wutöschingen 19:00 Herren FC Hochrhein : FC Schlüchttal Stetten 20:30 A-Junioren TuS Binzen : SG Hochrhein Binzen Donnerstag, 26.05.22 13:00 B-Junioren SC Pfullendorf 2 : SG Rheintal Pfullendorf Freitag, 27.05.22 19:00 Frauen FC Geißlingen : FC Hochrhein 2 Geißlingen Samstag, 28.05.22 13:00 E-Junioren FC Hochrhein 2 : SG Stühlingen 3 Hohentengen 13:15 D-Junioren FC Bad Säckingen 2 : SG Rheintal 2 Säckingen 14:00 C-Junioren SG Stühlingen : SG Hochrhein Stühlingen 15:30 D-Junioren SG Rheintal : SG Waldhaus Rheinheim 17:30 Herren FC Schönau : FC Hochrhein Schönau 18:00 B-Junioren SG Rheintal : 1. FC Rielasingen-Arlen Stetten

Seite 22 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 10 / 2022 Sonntag, 29.05.22 12:30 A-Junioren SG Hochrhein : SG Zell Rheinheim 13:00 Frauen FC Hochrhein 2 : Spvgg Wutöschingen Hohentengen 15:00 Herren FC Hochrhein 2 : SC Lauchringen 2 Hohentengen Montag, 06.06.22 15:00 Herren AGS Lauchringen : FC Hochrhein 2 Lauchringen Samstag, 11.06.22 16:00 Herren FC Hochrhein : VfB Waldshut Stetten 18:00 Herren FC Hochrhein 2 : SV Gurtweil Stetten Stand: 19.05.2022 Kirchliche Nachrichten Katholische Kirchengemeinde Küssaberg-Hohentengen Pfarrbüro Hohentengen: Pfarrbuck 1, 79801 Hohentengen a. H., Telefon 0 77 42 / 92 55-0, E-Mail: info@kath-se-ch.de Besuchen Sie uns auch im Internet: www.kath-se-ch.de Büroöffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Unsere Seelsorger: Martin Metzler, Telefon 0 77 41 / 31 07 (außer montags); martin.metzler@kath-se-ch.de Diakon Wolfgang Spitznagel, Telefon 0 77 42 / 57 93 Unser multiprofessionelles Team: Ehrenamtskoordination Franziska Krauß Bürozeiten: Montag, Dienstag, 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Sprechstunde nach Terminvereinbarung: montags von 19:30 - 21:30 Uhr E-Mail: franziska.krauss@kath-se-ch.de Kinder-, Jugend- und Familienarbeit: Andrea Sutter und Christine Weißenberger Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr E-Mail: familienarbeit@kath-se-ch.de Gottesdienste: Christi Himmelfahrt Donnerstag, 26.05.202210:00 Uhr Eucharistiefeier in Hohentengen, bei schönem Wetter auf dem Rathausplatz, anschießend Umtrunk Freitag, 27.05.2022 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Bergöschingen Samstag, 28.05.2022 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Lienheim Sonntag, 29.05.2022 08:45 Uhr Eucharistiefeier in Stetten 10:45 Uhr Eucharistiefeier in Rheinheim 18:30 Uhr Maiandacht für den Frieden, in Hohentengen Freitag, 03.06.2022 18:30 Uhr Eucharistiefeier in Herdern

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