Mitteilungsblatt Nr. 13 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 7. Juli 2022

Nr. 13 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 5 Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60erJahren, sofern diese mit dem Ortskern zusammengewachsen sind. Das ELR sieht deshalb vor etwa 50% der zur Verfügung stehenden Fördermitteln für diesen Bereich einzusetzen. Förderfähig sind sowohl durch den Antragssteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades eigengenutzte Wohnungen als auch Mietwohnungen zur Fremdnutzung (nicht in Neubauten). Bauvorhaben im Bestand, die in der Gebäudeeinheit ausschließlichMietwohnungen oder neben eigengenutzten Wohnungen mehr als eine Mietwohnung enthalten, sind beihilferechtlich als „marktrelevant“ zu betrachten. Eine Förderung ist nur unter den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 nach Nr. 6.3.3 ELR möglich. Innerörtliche Entwicklungsperspektiven schaffen Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Das ELR unterstützt die Aktivierung innerörtlichen Flächen deshalb durch die Förderung von Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung. Für diese Maßnahmen können auch Unternehmen oder Privatpersonen Förderung erhalten, beispielsweise kann eine Baureifmachung mit 15 % bzw. 30 % gefördert werden. Grundversorgung Ein wesentlicher Standortfaktor für den ländlichen Raum ist die Versorgung von Waren und Dienstleistungen. Mit dem ELR soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden. Zur Grundversorgung können auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote zählen. Dabei ist eine Förderung im Bereich Grundversorgung immer die Frage zu stellen, welche Angebote es am Ort gibt. Unterstützt werden hier nicht konkurrierende Betriebe, sondern Investitionen, die zum Erhalt des einzigen Angebots am Orts beitragen. Weitere Informationen zum Förderschwerpunkt sind unter der Internetadresse https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/ verfügbar. Projekte, die nicht der Grundversorgung dienen, können im Förderschwerpunkt Arbeiten beantragt werden. Sicherung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze Zur Stärkung der dezentralenWirtschafts- und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Betriebe unterstützt werden. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working und Kooperationen in Mehrfunktionshäusern. Für die innerörtliche Weiterentwicklung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten vor allem die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert. Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet. Die frei werdende innerörtliche Fläche kann anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden. Neubauprojekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sind nur förderfähig, wenn sie durch überwiegenden Einsatz ressourcenschonender, CO2 bindender Baustoffe z.B. Holz in der neuen Tragwerkskonstruktion errichtet werden.

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