Mitteilungsblatt Nr. 14 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. Juli 2022

Seite 2 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 14 / 2022 Einberufung der Versammlung der Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein Der Gemeindevorstand (Gemeinderat) der Gemeinde Hohentengen amHochrhein beruft eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Hohentengen am Hochrhein ein. Die Versammlung findet am Freitag, 05. August 2022 um 19.00 Uhr im Musiksaal der Gemeinschaftsschule Rheintal, Schulstraße 12, 79801 Hohentengen am Hochrhein statt. Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung, der Teilnahmeberechtigung und Beschlussfähigkeit der Jagdgenossenschaftsversammlung; Abstimmung der Jagdgenossen über die Teilnahme von Herrn Dr. Steffen Hattler, Fachanwalt u. a. für Jagdrecht, per Videokonferenz an der Jagdgenossenschaftsversammlung zur Beantwortung eventueller jagdrechtlicher Fragen; Beschlussfassung über die Übertragung der Verwaltung der Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat nach § 15 Absatz 7 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz oder alternativ die künftige Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft mit Wahl eines Jagdvorstands Beratung und Beschlussfassung über die Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags der Jagdnutzung Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein Eingeladen sind alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen. Die Versammlung der Jagdgenossen ist nichtöffentlich, es haben nur Jagdgenossen und deren Bevollmächtigte Zutritt. Eine persönliche Einladung ergeht nicht. Auf den gleich lautenden Aushang an den Bekanntmachungstafeln wird hingewiesen. Die Gemeinschaftsschule ist bereits ab 18.30 Uhr geöffnet. Da die Anwesenheit der anwesenden bzw. vertretenen Jagdgenossen registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich gegebenenfalls durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Der Entwurf der Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Hohentengen am Hochrhein kann vor der Versammlung beim Bürgermeisteramt Hohentengen am Hochrhein, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, 79801 Hohentengen am Hochrhein während den üblichen Dienststunden eingesehen werden. In der Jagdgenossenschaft sind kraft Gesetzes alle Eigentümer der Grundflächen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zusammengeschlossen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden

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