Mitteilungsblatt Nr. 14 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. Juli 2022

Seite 6 Mitteilungsblatt Hohentengen amHochrhein Nr. 14 / 2022 Die Deutsche Rentenversicherung informiert: Höherer Freibetrag für Witwen und Witwer Zum 1. Juli 2022 haben sich die Freibetragsgrenzen bei Hinterbliebenenrenten geändert. Neben ihrer Hinterbliebenenrente können Witwen und Witwer sowie Bezieher von Erziehungsrenten nun mehr Einkommen erzielen. Dies teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg jetzt mit. Für die alten Bundesländer beträgt der Freibetrag für Einkünfte für Witwen undWitwer 950,93 Euro. Pro waisenrentenberechtigtem Kind erhöht er sich zusätzlich um 201,71 Euro. Anzurechnen sind beispielsweise Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit, die eigene Rente und weitere Sozialleistungen. Vom Bruttoeinkommen

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