Mitteilungsblatt Nr. 15 & 16 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 21. Juli 2022

Seite 4 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Nr. 15 & 16 / 2022 § 2l Ordnungswidrig nach § 83 Abs. 2 Nr. 7 LWaldG handelt, wer entgegen § 1 Feuer oder offenes Licht im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald anzündet oder unterhält. § 3 Die Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 12.08.2022 außer Kraft. Landrat Dr. Martin Kistler Waldshut, den 12.07.2022 Verbot des Anzündens oder Unterhaltens von Feuer in den Wäldern im Landkreis Anhaltende Trockenheit und die Hitzewelle erhöhen die Waldbrandgefahr im Landkreis Waldshut deutlich. Laut Prognose des DeutschenWetterdienstes steigt Waldbrandgefahrenindex im Landkreis in den kommenden Tagen auf die höchste Stufe 5. Landratsamt erlässt ein Verbot über das Anzünden und Unterhalten von Feuer im Wald. Die durch den Klimawandel bedingte Trockenheit der vergangenen Jahre hat in unseren Wäldern zu einem Fichtensterben auf zahlreichen, teilweise auch riesigen Flächen geführt, wodurch die Feuergefahr auch in unserer Region massiv angestiegen ist. Was man bislang allenfalls aus mediterranen Ländern oder den Sandböden Ostdeutschland kannte, ist inzwischen auch für den Südschwarzwald und den Hochrhein ein realistisches Szenario: Großflächige Waldbrände in unserer waldreichen Region. Aufgrund der andauernden Trockenheit besteht eine stark erhöhte Waldbrandgefahr. Das Landratsamt Waldshut hat daher mit Gültigkeit zum 12. Juli 2022 eine Polizeiverordnung erlassen. Diese sieht ein Verbot des Anzündens oder Unterhaltens von Feuer oder offenen Lichtes im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 m vom Wald vor. Dieses Verbot gilt auch innerhalb eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen, wie beispielsweise Grillplätzen. Die Verordnung bleibt bis zum 12. August 2022 in Kraft. Sie ist einsehbar auf der Homepage des Landkreises: https://www.landkreis-waldshut. de/aktuelles/bekanntmachungen. Wind und trockenes Herbstlaub können dazu führen, dass selbst kleine Feuer sich schnell ausbreiten und zu einer großen Gefahr werden können. Falls eine Waldfläche geräumt werden muss, kann das Restholz auf Haufen gesetzt werden. Eine Alternative kann zu gegebener Zeit auch das Hacken und Mulchen darstellen. Waldbesitzer können jederzeit Rat beim zuständigen Revierförster einholen.

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