Mitteilungsblatt Nr. 19 der Gemeinde Hohentengen a.H. vom 29. September 2022

Nr. 19 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 3 § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR. § 3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000 EUR. § 5 Verbandsumlage Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird festgesetzt auf 3.000 EUR. Küssaberg, den 26.07.2022 gez. Martin Benz, Verbandsvorsitzender Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben vom 05.08.2022 bestätigt. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Dienstag, 04.10.2022 bis Mittwoch, 12.10.2022, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Küssaberg, den 29.09.2022 gez. Martin Benz, Verbandsvorsitzender Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal für das Haushaltsjahr 2023 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am 26.07.2022 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt

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