Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 2 vom 3. Februar 2022

Nr. 2 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 11 Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich gerne bei Fr. Vollmer im Rathaus Hohentengen. Dies ist sowohl telefonisch unter 853-86 von Dienstag bis Donnerstag von 7.oo – 13.oo Uhr und Donnerstag 14.oo – 18.oo Uhr, sowie jederzeit per Mail an y.vollmer@hohenten- gen-ah.de möglich. Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Durchführungs- vertrag für das Gebiet „Hauptstraße / Riedbach“, Gemarkung Hohentengen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13a BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein hat am 27.01.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 13a BauGB beschlossen, für das Gebiet „Haupt- straße / Riedbach“ im Ortsteil Hohentengen, einen vorhabenbezogenen Bebauungs- plan mit Durchführungsvertrag im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufzustellen und eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Informationsveranstal- tung durchzuführen. Der Bebauungsplan erstreckt sich auf folgende Grundstücke: Gemarkung Hohentengen Flst.-Nr. 560/4, Flst.-Nr. 559/2, Flst.-Nr. 559 (Teilbereich) Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 25. November 2021 maßgebend. Kartenausschnitt: siehe abgedruckter Plan. Das Grundstück, Flst.-Nr. 560/4, Gemarkung Hohentengen, soll zur Schaffung von drin- gend benötigtem Wohnraum mit einem Mehrfamilienhaus mit 18 Wohneinheiten und 18 Carport-Kfz-Stellplätzen sowie 22 Kfz-Stellplätzen im Freien überbaut werden Die Informationsveranstaltung findet am Dienstag, den 15. Februar 2022, 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Hohentengen, Kirchstr. 4 statt. In der Informationsveranstaltung werden die Ziele und Zwecke der Planung dar- gelegt. Gleichzeitig wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Hohentengen am Hochrhein, 03.02.2022 Der Bürgermeister: gez. Benz Es gilt die 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Wir bitten Sie daher, vor der Informationsveranstaltung den entsprechenden Nachweis vorzulegen.

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