Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 2 vom 3. Februar 2022

Nr. 2 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 15 Die deutsche Rentenversicherung informiert Bescheinigung der Rentenversicherung wird derzeit verschickt Hilfe bei der Steuererklärung Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steu- ern zahlen, wenn das zu versteuernde Einkom- men den jährlichen Grundfreibetrag überschrei- tet. 2021 lag der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 9.744 Euro und für Verheira- tete bei 19.488 Euro. Mit Hilfe der kostenlosen Bescheinigung »Information über die Meldung an die Finanz- verwaltung« können Ruheständler alle steuerrechtlich relevanten Beträge für das abge- laufene Jahr überprüfen, die die gesetzliche Rentenversicherung automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Die sogenannten eDaten liegen damit grundsätzlich dem Finanzamt vor und müssen seit 2019 nicht mehr von Hand in die Steuererklärung eingetragen werden. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss selbst nur dann Eintragungen vornehmen, wenn diese eDaten nicht oder nicht zutreffend übermittelt wurden. Wer die Bescheinigung schon einmal angefragt hat, bekommt sie derzeit wieder automatisch von der DRV zugesandt. Wer sie erst- mals benötigt, um die übermittelten Daten zu überprüfen, kann sie kostenlos unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuer- bescheinigung anfordern. Weitere Informationen enthält die Broschüre »Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht«. Sie kann kostenlos unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de ) bestellt werden. Im Internet unter www.deutsche-ren- tenversicherung.de steht die Broschüre ebenfalls als PDF zum Herunterladen zur Ver- fügung.

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