Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 2 vom 3. Februar 2022

Nr. 2 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 19 Landratsamt Waldshut – Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Haushalte und Gewerbebetriebe sollen dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Änderungen zeitnah durchgeben Ihre Mithilfe ist gefragt Ab März 2022 werden wieder die Abfallgebührenbescheide ver- sandt. Leider kommt es nach dem Versand der Gebührenbescheide immer wieder zu Beschwerden und Korrekturen, wenn Adressän- derungen, Namensänderungen und Änderungen des Wohnorts nicht mitgeteilt werden. Damit diese im Nachgang nicht nötig sind, bittet der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft um Ihre Mithilfe. Teilen Sie uns bitte zeitnah mit, wenn sich folgende Änderungen bei Ihnen ergeben: – Zuzug in den Landkreis – Umzug mit oder ohne Mitnahme der Müllgefäße – Wegzug aus dem Landkreis – Namensänderung z. B. durch Heirat/Tod des Tonneninhabers – Änderung der Kontaktdaten z. B. Telefonnummer/E-Mail – Einzug in bestehenden Haushalt – Gewerbean-/abmeldung – Müllgemeinschaft eintragen/ändern/austragen Diese Änderungen können entweder per Post, per E-Mail an abfallwirtschaft@landkreis- waldshut.de , per Telefon unter der 07751 / 86-5432 oder online durchgegeben werden über die Formulare auf der Homepage www.abfall-landkreis-waldshut.de Hintergrund: Jeder Haushalt/Gewerbebetrieb (Haupt- und Nebengewerbe) hat seine Abfälle dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft zu überlassen. Zieht ein Haushalt in den Landkreis Walds- hut, muss dieser Müllgebühren und Behälter zeitnah beim Eigenbetrieb Abfallwirt- schaft anmelden. BeimWegzug aus dem Landkreis sollten die Müllgebühren und Behäl- ter zeitnah abgemeldet werden. Viele Bürger sind der Meinung, dass mit der An-/Abmel- dung auf der Gemeinde auch die Müllgebühren/-behälter automatisch angemeldet/ gekündigt sind Dies ist jedoch nicht der Fall. Deshalb laufen z. B. bei verspäteter Abmel- dung die Gebühren unnötig weiter und die Müllbehälter werden unberechtigterweise zum Teil von Fremden weiter genutzt. Maßgebend für die Gebührenberechnung ist der Monat, in dem Sie uns die Änderung mitteilen. Ziehen Sie z. B. im April um (und der Behälter muss abgeholt werden), melden uns dies aber erst imMai, müssen Sie bis Ende Mai Gebühren bezahlen.

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