Mitteilungsblatt der Gemeinde Hohentengen Nr. 2 vom 3. Februar 2022

Nr. 2 / 2022 Mitteilungsblatt Hohentengen am Hochrhein Seite 7 tive Entwicklung unserer Gemeinde fort. Mit Blick in die Zukunft wird der Klimawan- del auch für den Gemeinderat eines der zentralen Themen werden. Für den Haushalt 2023 stelle ich bereits heute im Namen aller Fraktionen den Antrag, das wir vor dem Einbringen des Haushaltsentwurfes durch die Verwaltung eine 1. Runde im Gemeinde- rat machen, bei der die Wünsche und Anregungen des Rates gehört werden. Der Gemeinderat wird weiterhin zukunftsorientiert und fraktionsübergreifend an der Weiterentwicklung unserer Gemeinde mitarbeiten, Ideen dazu einzubringen und bezahlbare Lösungen unterstützen. Der Gemeinderat wird dem Haushaltsplan 2022 zustimmen. Für den Gemeinderat richte ich meinen herzlichen Dank an alle die in den vergangenen Wochen intensiv mit der Aufstellung des Haushaltsplans beschäftigt waren. Besonderen Dank gilt Herrn Bürgermeister Benz, Hauptamtsleiterin Frau Würz, Rechnungsamtslei- terin Frau Schwab. Danken möchte ich Frau Vollmer, Herrn Nauroth und Herrn Berger, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde, sowie dem Gemeinderat für die gute fraktionsübergreifende Zusammenarbeit. Unser Dank gilt nicht zuletzt auch in diesem Jahr wieder den zahlreichen Menschen in unserer Gemeinde, die sich in dieser schwierigen Zeit Tag für Tag ehrenamtlich für Ihre Mitbürger einsetzen, sei es in den sport- und kulturtreibenden Vereinen, dem Bür- gernetzwerk, den Hilfsorganisationen, den Kirchen, bei der Betreuung von Kindern, Jugendlichen, in der Alten- und Krankenpflege oder wo auch immer. Sie alle sorgen mit Ihrem Einsatz dafür, dass unsere Gemeinde weiterhin lebenswert ist und bleibt. Ihnen allen meine sehr geehrten Damen und Herren, danke ich für Ihre Aufmerksam- keit und wünsche Ihnen einen schönen Advent, bleiben Sie gesund!“ Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Hohentengen a.H. für das Haushaltsjahr 2022 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 09.12.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 10.575.200 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 11.036.400 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -461.200 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0

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